Inhalt
Betriebsräte sind nach § 79 BetrVG grundsätzlich betriebsverfassungsrechtlich zur Geheimhaltung verpflichtet.
Aber Achtung: Der Betriebsrat ist kein Geheimrat!
„Grundsätzlich“ bedeutet nicht, dass es keine Ausnahmen und Themen gibt, die kommuniziert werden können, sollen oder aus einer (gesetzlichen) Legitimation heraus eine Informationspflicht hervorrufen. Im Allgemeinen (oder eben doch „GRUNDSÄTZLICH“) sind Betriebsräte Informatiker:innen – sie sammeln Informationen und geben diese an die Arbeitnehmer:innen und an Arbeitgeber:innen weiter.
Wo beginnt die Geheimhaltung?
Die Geheimhaltung beginnt mit der Übernahme der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben und Pflichten, endet nicht mit dem Ende und auch nicht mit der Stilllegung des Betriebes.
Im § 79 (1) BetrVG wird der Grundsatz der allgemeinen Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen festgestellt, der Geltungsbereich benannt und eine zeitliche Befristung ausgeschlossen. Die Kriterien für die Geheimhaltung sind:
- der/die Arbeitgeber:in hat die Geheimhaltung zum Thema ausdrücklich angeordnet
- es ist ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis
- es ist (noch) ein Geheimnis und
- der/die Arbeitgeber:in hat ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung
Diese Kriterien sind also gegenüber den Informationen, welche der Betriebsrat im Rahmen seiner Amtstätigkeit bekommt, abzuprüfen.
Wo finden Betriebsräte weitere Paragrafen im Betriebsverfassungsgesetz, die sie zur Verschwiegenheit verpflichten?
Der § 82 BetrVG schafft den Arbeitnehmenden u.a. die Möglichkeit, eigeninitiativ Informationen und Auskunft zur persönlichen Stellung im Betrieb sowie die persönliche Entwicklung zu bekommen. Hierzu kann der/die Arbeitnehmer:in ein Betriebsratsmitglied des Vertrauens hinzuziehen.
Achtung: Die Schweigepflicht gilt hier auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Betriebsrates!
Voraussetzung für die Erlaubnis innerhalb des Betriebsrates über die Inhalte zu sprechen, ist eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung.
Der § 83 (1) BetrVG ermöglicht den Arbeitnehmenden in die eigenen Personalakten Einsicht zu nehmen.
Achtung: Auch hier gilt die Schweigepflicht gegenüber den anderen Betriebsratsmitgliedern – wieder mit der Ausnahme bei einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung.
Unser Tipp: Schaffen Sie sich ein Formblatt, welches Sie standardisiert im Betriebsrat für die Schweigepflichtsentbindung verwenden. So sind Sie sicher im Umgang mit den Informationen des Arbeitnehmers und verständigen sich auf klare Ziele und Inhalte.
Wir haben für Sie ein solches Formblatt zur eigenen Verwendung und Anpassung erarbeitet. Sie finden es am Ende des Artikels zum Download als Word-Datei und PDF.
Datenschutz bei „personellen Einzelmaßnahmen“
Weitere relevante Paragrafen sind unter anderem §§ 99 – 103 BetrVG. Hier erstreckt sich der Datenschutz auf die dem Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und Informationen.
Besonders hierbei ist, dass es sich bei Neueinstellungen nach § 99 BetrVG auch um Daten zu potentiellen Arbeitnehmenden aber eben noch nicht zum Betrieb gehörenden handelt. Umso sensibler ist hier der Umgang mit den Informationen, welche der/die Arbeitgeber:in dem Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zur Verfügung stellen muss.
Die im Rahmen von Kündigung vorgelegten Daten obliegen ebenso dem sensiblen Datenschutz und sind außerhalb des Gremiums nicht zu kommunizieren.
Was, wenn gegen die Geheimhaltung verstoßen wird?
Kurz und knapp „drohen“ dem Betriebsrat oder dem einzelnen Betriebsratsmitglied Konsequenzen, die sich aus §§ 23 und 120 BetrVG ergeben. Hier ist klar geregelt, welcher Verstoß wie geahndet wird.
Was brauchen Betriebsräte zur eigenen Sicherheit im Umgang mit dem Thema?
Eine jährliche Belehrung zum Thema „Geheimhaltung und Datenschutz im Betriebsrat“, ein klares Formblatt zur Verwendung im „Betriebsrats-Alltag“, Wissen aus Schulungen zu den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und zur Arbeit des Betriebsrates.
War´s das zum Thema Geheimhaltung? Ein klares „nein“ an dieser Stelle. Das Thema Geheimhaltung und Datenschutz erstreckt sich wesentlich breiter und bedarf mehr als „nur“ einem Whitepaper zum „richtigen“ & sauberen Arbeiten im Betriebsrat.
Unsere Wissensempfehlungen für SIE:
Sie möchten mehr zum Thema erfahren und das genannte Wissen ausbauen? Dann empfehlen wir Ihnen den Besuch folgender Seminare, welche als Präsenz- oder Inhouse-Seminar buchbar sind:
Kostenfrei direkt in Ihr Postfach
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Spezialwissen BR
Die Betriebsratssitzung
Wissen rund um die Betriebsratssitzung - Was sollten Betriebsräte wissen, …Öffentlichkeitsarbeit für Betriebsräte – Tipps und Tricks
Wenn Ihre Mitarbeiter die Betriebsversammlung „zum Gähnen“ finden, mit der …-
Anerkennung einer psychischen Erkrankung als Berufskrankheit
Ein Paukenschlag des Bundessozialgerichts: Psychische Erkrankung kann Berufskrankheit sein!
Passende Rechtsprechung
Betriebsratswahl – gültig, trotz zu wenig Kandidaten
Das Betriebsratsbüro – auf die Größe kommt es an, oder doch nicht?
Digitale Bewerbungsunterlagen – Rechte des Betriebsrates
Die Betriebsratssitzung
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Aufsichtsratswahl nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Kein Mitbestimmungsrecht bei Handyverbot am Arbeitsplatz
Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers für Simultanübersetzung während einer Betriebsversammlung
Grundlagen der Betriebsratsarbeit – Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Für den besten Start in die Betriebsratsarbeit
Schriftverkehr des Betriebsrates
Vom Tätigkeitsbericht bis zu Schreiben an die Geschäftsleitung - Schriftverkehr rechtskonform gestalten
Arbeitnehmerdatenschutz – Wissen für Betriebsräte und weitere Gremien
So schützen Sie die sensiblen Daten Ihrer Beschäftigten
Whistleblowing und das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Wissen für den Betriebsrat
Rechtliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und Erstellung einer Betriebsvereinbarung
Whitepaper und Formblatt zum Download
Diese Informationen stellen wir Ihnen kostenfrei als PDF zum Download zur Verfügung.
Download als PDF:
Download Formblatt "Gesprächsnotiz & Schweigepflichtsentbindung
Stand der Informationen: Mai 2023
Aktuelle Seminarempfehlungen:
Sicher auftreten &
wirksam argumentieren
Grundlagen der Gesprächsführung & Rhetorik
22.10. - 24.10.2024 in Chemnitz
Suchtprobleme am
Arbeitsplatz
Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb
22.10. - 24.10.2024 in Zeulenroda
Whistleblowing &
Hinweisgeberschutzgesetz
Hintergrundwissen, Praxistipps & Erstellung einer Betriebsvereinbarung
05.11. - 07.11.2024 in Chemnitz