Was ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?

Warum ist eine JAV so wichtig? Wann kann sie gewählt werden? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen vorhanden sein? Wir informieren.

Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist ein eigenständiges Gremium, das sich besonders für die Rechte der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb einsetzt, sie vertritt und ihnen in allen ausbildungsrelevanten Fragen zur Seite steht.

Auf diese Weise sollen Auszubildende und Jugendliche vor möglichen Ungleichbehandlungen durch die Arbeitgebenden geschützt werden, damit die Ausbildung des Einzelnen ohne Angst absolviert werden kann.

Ebenso ist es ihre Aufgabe, sowohl mit dem Betriebsrat/Personalrat als auch mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten, um ausweglose Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Was sind die Aufgaben der JAV?


  • Die JAV achtet auf die Einhaltung aller Gesetze, insbesondere in Bezug auf die Auszubildenden/Jugendlichen.
  • Die JAV nimmt an den Betriebsratssitzungen teil und arbeitet mit dem Betriebsrat zusammen, um eine optimale Ausbildung zu gewährleisten.
  • Die JAV ist Ansprechpartner in Sachen Ausbildung und steht den Azubis und Jugendlichen bei allen Problemen zur Seite.
  • Die JAV begleitet zu Anhörungsgesprächen oder bei drohender Kündigung.

Gesetzliche Grundlagen zur JAV-Wahl


Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt. Alle Auszubildenden (unabhängig vom Alter) und alle Beschäftigten unter 25 Jahren können sich zur Wahl stellen. Voraussetzung für die JAV-Wahl - im Betrieb oder der Dienststelle müssen mindestens fünf Wahlberechtigte vorhanden sein. Dazu zählen Jugendliche unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter.

Nach dem Betriebsverfassungsrecht:

"In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt." Quelle: § 60 Abs. 1 BetrVG

Nach § 62 Abs.1 BetrVG gelten folgende Regelungen zur Anzahl der Vertreter in der JAV:

Anzahl Wahlberechtigter im Betrieb Vertreter in der JAV
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis 150 5
151 bis 300 7
301 bis 500 9
501 bis 700 11
701 bis 1000 13
über 1000 15

Nach dem BPersVG:

(1) Wahlberechtigt sind die Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.

(2) Wählbar sind die Beschäftigten, die am Wahltag das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden…

Quelle: § 100 BPersVG

Nach § 101 Abs.1 BPersVG gelten folgende Regelungen zur Anzahl der Vertreter in der JAV:

Anzahl Wahlberechtigter im Betrieb Vertreter in der JAV
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis 200 5
201 bis 300 7
301 bis 1000 11
über 1000 15

Nach dem SächsPersVG:

In Dienststellen, bei denen Personalvertretungen gebildet sind und denen in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gebildet. (§ 58 SächsPersVG)

Wahlberechtigt sind alle in § 58 SächsPersVG genannten Beschäftigten. Wählbar sind alle in § 58 genannten Beschäftigten und andere Beschäftigte, wenn sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (§ 59 SächsPersVG)

Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download


Musteraushang zum Thema JAV - Warum ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung so wichtig?

Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.

Download für Betriebsräte

Download für Personalräte

Stand der Informationen: Mai 2024

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  • Allgemeine Vorschriften zur Wahl der JAV nach aktuellem Recht
  • Aufgaben des Wahlvorstandes
  • Fristberechnung
  • Zeitplan zur JAV-Wahl
  • Wählbarkeit
  • Erstellung der Wählerlisten
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  • Vorschläge und Wahlverfahren
  • Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
  • Stimmauszählung und Nachbereitung der Wahl
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09.09.2024 | Seminar-Nr. 904-02-05 | Dresden

Wahlvorstandsschulung zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Alle wichtigen Regelungen und Fristen nach dem Betriebsverfassungsgesetz

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