Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Aufbau, Durchführung und Nachbereitung eines erfolgreichen BEM

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 306

Arbeitgebende sind nach § 167 SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet, bei Beschäftigten, die länger als 6 Wochen ununterbrochen bzw. 6 Wochen im Laufe eines Jahres erkrankt sind, ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel dieses BEM ist zum einen, die Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig zu überwinden und zum anderen, krankmachende Faktoren der Arbeit zu erkennen und zu beheben. Dies ist vor allem mit Blick auf den heutigen Fachkräftemangel und den demografischen Wandel von besonderer Bedeutung. Ein gut durchgeführtes BEM ist eine bedeutsame Chance, Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden und ein Gefühl der Wertschätzung ganz praktisch erlebbar zu machen.

Die betriebliche Interessenvertretung hat für die Durchführung eines BEM ein Mitbestimmungsrecht, welches in diesem Seminar differenziert erarbeitet wird. Die Qualität der Durchführung des BEM, die ausreichende Information der Beschäftigten, die Transparenz des Verfahrens und der Datenschutz sind sowohl für die betriebliche Interessenvertretung als auch für die Arbeitgebenden von großer Bedeutung. Anhand von Fallbeispielen sowie Mustervereinbarungen werden im Seminar der Aufbau, die Durchführung sowie die Nachbereitung eines erfolgreichen Betrieblichen Eingliederungsmanagements erläutert.

INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE

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Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Einzelfallmanagement § 167 SGB IX
  • Arbeitsunfähigkeit und Kündigung – Übersicht
  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum BEM
  • Stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V
  • Aufbau und Inhalte des BEM
  • Beteiligte im BEM (intern und extern)

Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen im BEM

  • Die Rechtsstellung im BEM
  • Arbeitsplatzanalysen, Gefährdungsbeurteilungen und weitere betriebliche Instrumente als Bestandteile des BEM

Die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung bei BEM-Gesprächen

  • Was darf gefragt werden und was nicht?
  • Interventionsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Krankenrückkehrgespräche – Alternative zum BEM?

Unterstützung betroffener Arbeitnehmer:innen und betrieblicher Interessenvertretungen

  • Durch die Rehabilitationsträger
  • Durch das Integrationsamt

Umsetzung in die betriebliche Praxis

  • Nutzenkommunikation

Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM

Inhouse-Anfrage

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    BetriebsverfassungsrechtArbeits- und SozialrechtArbeits- und GesundheitsschutzPersonal, Arbeitszeit & DienstplanDatenschutzKommunikation & RethorikSeminare für die JAVSeminare für die SBVSeminare für den PersonalratSeminare für den WirtschaftsausschussSeminare für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl























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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

    Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

    Betriebsrat

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

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    JAV (BetrVG)

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    SBV

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    Personalrat (SächsPersVG)

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    Personalrat (BPersVG)

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