Wahlvorstandsschulung zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Alle wichtigen Regelungen und Fristen nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Wer zählt als Jugendlicher und wer als Auszubildender im Sinne des BetrVG? Ab wie vielen Jugendlichen und Auszubildenden ist eine JAV zu wählen? Welches Wahlverfahren ist anzuwenden? Wer ist wahlberechtig und wer ist wählbar? Wer darf im Wahlvorstand mitarbeiten? Gibt es für den Wahlvorstand einen Kündigungsschutz?

In unserem Seminar gibt es dazu die passenden Antworten auf diese und weitere Fragen, Praxistipps zur Durchführung der Wahl und arbeitsrechtliches Hintergrundwissen.

Sie erhalten zu den Seminarunterlagen einen USB-Stick mit allen wichtigen Dokumenten für die JAV-Wahl und sind so optimal für die JAV-Wahl gerüstet.

Unsere kostenlosen Wahlhilfen zu Eurem JAV-Wahlseminar dazu

SEMINARZEIT

09.00 - 16.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

  • Allgemeine Vorschriften zur Wahl der JAV nach aktuellem Recht
  • Aufgaben des Wahlvorstandes
  • Fristberechnung
  • Zeitplan zur JAV-Wahl
  • Wählbarkeit
  • Erstellung der Wählerlisten
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  • Vorschläge und Wahlverfahren
  • Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
  • Stimmauszählung und Nachbereitung der Wahl
  • Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten, Einberufung der konstituierenden JAV-Sitzung
  • Aktuelle Rechtsprechungen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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904-02-05 09.09.2024 Dresden
Ramada by Wyndham Dresden
475,- € 475,- € 89,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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