Betriebliches Eingliederungsmanagement – kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“

Mindesthaltbarkeitsdatum

Bei personenbedingten Kündigungen aufgrund von häufiger Krankheit besteht eine Nachweispflicht des Arbeitgebers, dass alles Mögliche für die Erhaltung des Arbeitsplatzes getan wurde. So will es das Gesetz. Dieser Nachweis kann aus einem ordnungsgemäß durchgeführten BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) hervorgehen. Doch wie oft kann so ein BEM durchgeführt werden? Gibt es nur einen einmaligen Anspruch pro Kalenderjahr?

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