Betriebsratswahl – gültig, trotz zu wenig Kandidaten

Betriebsratswahl – gültig, trotz zu wenig Kandidaten
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Die Errichtung eines Betriebsrates ist in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, möglich. So will es der Gesetzgeber. Wie viele Betriebsratsmitglieder der dann gebildete Betriebsrat hat, richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer und ist im § 9 Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben. Dort ist eine Staffelung zu finden, welche auszugsweise lautet: […]

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