Nahtlose Verlängerung der Elternzeit auf das dritte Lebensjahr

Nahtlose Verlängerung der Elternzeit auf das dritte Lebensjahr. Welche Regelungen gelten?

Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Beschäftigte Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Außerdem kann nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG ein Anteil von bis zu 24 Monaten auch zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr genommen werden. Möchten Eltern in den […]

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