Arbeitnehmerinteressen müssen bei Dienstplanung berücksichtigt werden

Arbeitnehmerinteressen müssen bei Dienstplanung berücksichtigt werden
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Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen. Dennoch muss die Dienstplanung nach billigem Ermessen erfolgen und auch die Interessen der Arbeitnehmer müssen berücksichtigt werden. Zu dieser Ansicht kam das Landesarbeitsgericht Sachsen (LAG) mit seiner Entscheidung vom 08.09.2023.

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Kündigung nach schweren Beleidigungen in privater Chatgruppe

Kündigung nach schweren Beleidigungen in privater Chatgruppe BAG, Urteil vom 23.08.2023, Az. 2 AZR 17/23
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Kündigung nach schweren Beleidigungen in privater Chatgruppe – Sind beleidigende und drohende Äußerungen durch Arbeitnehmende in privaten Chatgruppen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlich geschützt? Dürfen die Teilnehmenden des Chats auf die Vertraulichkeit pochen und das ohne Rücksicht auf die Ehre der/des Beleidigten? Oder können solche Chatverläufe – sobald sie der Öffentlichkeit bekannt werden – zur fristlosen Kündigung führen?

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