Beweisverwertungsverbot

Beweisverwertungsverbot – Kündigung wegen mutmaßlichem Arbeitszeitbetrug nicht wirksam
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Wird einem Arbeitnehmenden wegen eines mutmaßlichen Arbeitszeitbetruges fristlos gekündigt, so gilt für Videoaufnahmen ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Auch sind Kameras am Eingang des Betriebsgeländes zur Arbeitszeitkontrolle „in der Regel weder geeignet noch erforderlich“. So urteilte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) in seiner Entscheidung vom Juli 2022 (8 Sa 1148/20).

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Änderungen des Arbeitsvertrages

Änderungen des Arbeitsvertrages
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Nachträgliche Änderungen eines Arbeitsvertrages bedürfen des Einverständnisses beider Seiten. Dies kann zum Beispiel in einem Mitarbeitergespräch erfolgen oder auch als kollektive Vereinbarungen durch Tarifverträge. Ob eine solche Änderung schriftlich zu erfolgen hat, wird meist durch eine sogenannte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag bestimmt. So lautet der Passus dazu beispielsweise: „Änderungen oder Ergänzungen des Arbeitsvertrags müssen schriftlich erfolgen.“ […]

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