Verjährung der Urlaubsansprüche & Hinweispflicht der Arbeitgebenden

Verjährung der Urlaubsansprüche & Hinweispflicht der Arbeitgebenden
Bildquelle: Studio Romantic/shutterstock

Wenn Arbeitnehmende aus betrieblichen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr ganz oder teilweise zu nehmen, so muss dieser nach Regelung des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz in den ersten drei Monaten des Folgejahres gewährt und genommen werden. Arbeitnehmende haben außerdem die Möglichkeit, eine Übertragung des Teilurlaubs auf das nächste Kalenderjahr […]

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