Bei Behördenschließtagen kann der Dienstherr seine Beamte nicht dazu verpflichten, diese freien Tage von ihrem Urlaubskonto zu nutzen. Dazu urteilte das Potsdamer Verwaltungsgericht im August 2019.
Urteile
Lesen Sie hier Urteile aus dem Arbeitsrecht und Sozialrecht, welche für Betriebsräte und Personalräte besonders relevant sind. Diese Urteilssammlung wird von uns ständig erweitert.
Entscheidung zum Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit
Kann der Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit auch rückwirkend gewährt werden? Diese Frage hatte das BAG zu klären. Die Entscheidung der Richter lesen Sie in diesem Artikel.
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für mehrtägiges Spezialseminar
Die Freistellung für den Besuch eines Betriebsratsseminares ist bei Spezialthemen oft Streitthema. Das Arbeitsgericht Aachen hat nun einem Betriebsrat ein breiten Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der Betriebsratsseminare zugesprochen.
Darf ich über mein Gehalt reden?
Wollten Sie schon immer mal wissen, wie viel Ihre Kollegen verdienen? Dann fragen Sie doch mal nach – oder darf der Arbeitgeber das verbieten? Unser Thema des Monats gibt Antworten auf diese und weitere Fragen ✓ Inkl. Musteraushang für Betriebsräte und Personalräte
Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Altersteilzeit
Altersteilzeit – ein Blockmodel mit einer Arbeits- und einer Freistellungsphase. Doch gibt es während der Freistellung ein Urlaubsanspruch?
Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung – Informationspflicht des Arbeitgebers
Muss der Arbeitgeber bei Langzeiterkrankten per Brief o. Ä. über den drohenden Verfall des Urlaubsanspruches zum Jahresende informieren?
Einsichtsrecht des Betriebsrates in die Bruttoentgeltliste – Teil 2
Nach den Vorinstanzen entschied nun auch das BAG zur Frage nach dem Einsichtsrecht des Betriebsrates in die Bruttoentgeltlisten.
Honorarkräfte im Pflegeheim und Krankenhaus
Honorarkräfte im Pflegeheim und Krankenhaus – der Fachkräftemangel macht es möglich. Doch liegt hier vielleicht eine Scheinselbständigkeit vor? Die Sozialgerichte entschieden nun in einigen Fällen, dass hier sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen.
Lohnklage – Beweislast für nichterfüllte Arbeitsleistung liegt beim Arbeitgeber
Bei Lohnklagen war bisher meist der Arbeitnehmer in der Beweislast. Forderte er ausstehende Lohnzahlungen ein, die der Arbeitgeber aufgrund von nichterfüllter Arbeitsleistung ganz oder teilweise verweigerte, musste er Angaben zu den erbrachten Arbeitsleistungen machen. So die Ansicht der Richter des fünften Senats des BAG. Doch das LAG Köln entschied nun anders.
„Rausgeekelter“ Betriebsrat erhält Entschädigung
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber erleichtert die Arbeit beider Seiten. Doch wenn Betriebsrat und Arbeitgeber gegeneinander arbeiten und, wie in diesem Fall, der Arbeitgeber den Betriebsrat mit unlauteren Mitteln loswerden will, dann ist es wieder ein Fall für die deutschen Arbeitsgerichte