Lohnklage – Beweislast für nichterfüllte Arbeitsleistung liegt beim Arbeitgeber

Lohnklage - Nichterfüllte Arbeitsleistung – Beweislast liegt beim Arbeitgeber

Bei Lohnklagen war bisher meist der Arbeitnehmer in der Beweislast. Forderte er ausstehende Lohnzahlungen ein, die der Arbeitgeber aufgrund von nichterfüllter Arbeitsleistung ganz oder teilweise verweigerte, musste er Angaben zu den erbrachten Arbeitsleistungen machen. So die Ansicht der Richter des fünften Senats des BAG. Doch das LAG Köln entschied nun anders.

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