Künftig erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Studienzeit eine angemessene Vergütung. Grundlage dafür ist das geplante Pflegestudiumstärkungsgesetz, welchem der Bundesrat am 24.11.2023 zugestimmt hat. Dieses hat zum Ziel, langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung zu erhöhen. Anders als Auszubildende im Pflegebereich erhielten Pflegestudierende trotz zahlreicher praktischer Einsätze bisher keine Vergütung.
Die hochschulische Pflegeausbildung wird dann als duales Studium mit Ausbildungsvertrag durchgeführt. Dabei wird der praktische Teil in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert. Wer bereits ein Pflegestudium begonnen hat, der erhält für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung.
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz kommen zusätzlich weitere Änderungen. So sollen in der Pflegeausbildung die Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Arbeit im Ausland stärker Berücksichtigung finden. Ebenso soll das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden.
Duales Studium mit Ausbildungsvergütung
Die hochschulische Pflegeausbildung wird dann als duales Studium mit Ausbildungsvertrag durchgeführt. Dabei wird der praktische Teil in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert. Wer bereits ein Pflegestudium begonnen hat, der erhält für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung.
Weitere Änderungen auch in der Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz kommen zusätzlich weitere Änderungen. So sollen in der Pflegeausbildung die Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Arbeit im Ausland stärker Berücksichtigung finden. Ebenso soll das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden.
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