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Was ist die JAV?

Du willst in deinem Betrieb etwas bewegen, die Ausbildung verbessern oder deine Mit-Azubis unterstützen? Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist dein Hebel dafür. Wir haben die wichtigsten Fakten für dich zusammengefasst, damit du von Anfang an sicher auftrittst.

Was ist die JAV?

Die JAV ist das offizielle Organ im Unternehmen, das sich speziell um die Belange von jugendlichen Arbeitnehmenden und Auszubildenden kümmert. Sie ist kein "Junior-Betriebsrat", sondern ein eigenständiges Gremium mit klaren Aufgaben.

Eure Zielgruppe
  • Jugendliche Arbeitnehmer
    Jugendliche sind Personen, die mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre als sind. Maßgebliche Rechtsquelle ist § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Typisches Beispiel: minderjährige Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende
    Dazu zählen alle Beschäftigten, die sich nach § 60 BetrVG in einer Berufsausbildung befinden. So zum Beispiel Azubis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Pflegeberufegesetz (PfBG) oder Umschüler
Nicht zu eurer Zielgruppe gehören hingegen Schüler in reinen Schnupperpraktika, Studenten, Stipendiaten oder Rehabilitanden.

Eure Rolle
Ihr seid die erste Anlaufstelle bei Problemen in der Ausbildung.

Euer Ziel
Überwachung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften zugunsten der jungen Belegschaft.

Eure Wirkung
Ihr bringt frischen Wind und die Perspektive der nächsten Generation in die Betriebspolitik ein.

Wann muss eine JAV gebildet werden?

Die Gründung einer JAV ist kein "Kann", sondern ein gesetzlicher Anspruch, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 60 BetrVG):

1. Es gibt im Betrieb bereits einen Betriebsrat.
2. Es sind in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt, die entweder noch keine 18 Jahre alt sind oder sich in der Berufsausbildung befinden, egal wie alt sie sind.

Wahlberechtigt und Wählbar

Hier gibt es oftmals Missverständnisse:

Wählen dürfen
alle Jugendlichen (unter 18) und Azubis, egal wie alt sie sind.

Gewählt werden darf man aber noch breiter:
Wählbar sind alle Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 
Nicht wählbar für die JAV sind hingegen Schüler (Schnupperpraktikanten) und Rehabilitanden.

Wichtig: Man muss nicht selbst Azubi sein, um in die JAV gewählt zu werden – auch junge Arbeitnehmende (unter 25 Jahren) können kandidieren.

Mitglieder des Betriebsrats können hingegen nicht gleichzeitig in die JAV gewählt werden.
Für mehr Wissen zum Thema JAV-Wahl schaut unbedingt hier (Link zu Wahlthema)

Zusammensetzung und Größe der JAV

Die Größe der JAV richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Jugendlichen und Azubis im Betrieb. Das ist im § 62 Abs. 1 BetrVG geregelt:

Anzahl Wahlberechtigter im Betrieb

Vertreter in der JAV

5 bis 20
1
21 bis 50
3
51 bis 150
5
151 bis 300
7
301 bis 500
9
501 bis 700
11
701 bis 1000
13
über 1000
15
Hinweis: Seid Ihr nicht in der Privatwirtschaft tätig, sondern im öffentlichen Dienst, dann gelten andere Gesetzesgrundlagen. So zum Beispiel § 100 BPersVG oder das jeweils geltenden Länderrecht.

Ersatzmitglieder In der JAV

Falls ein Mitglied aus der JAV ausscheidet oder aus anderen Gründen rechtlich verhindert ist, dann ist das Ersatzmitglied gefragt.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 65 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 BetrVG. Dieses übernimmt dann die Rechte und Pflichten des Stammmitgliedes und gilt dann als vollwertiges Mitglied der JAV.

Allerdings gibt es klare Regelungen, wann ein Verhinderungsgrund eintritt, so dass das Ersatzmitglied geladen werden kann. Dazu zählen Krankheit, Urlaub, Gerichtstermin oder eine Dienstreise bzw. eine Seminarteilnahme.

Wie werde ich Ersatzmitglied?


Wer in der Jugend- und Auszubildendenvertretung als Ersatzmitglied tätig wird, ist nicht beliebig, sondern richtet sich nach festen gesetzlichen Regeln. Maßgeblich ist dabei, ob die JAV im Verhältniswahl- oder im Mehrheitswahlverfahren gewählt wurde. (Mehr Informationen dazu findet ihr im Punk JAV-Wahl)

Wurde die JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, übernimmt regelmäßig diejenige Person das Mandat, die auf der betreffenden Liste als nächstes kein Mandat erhalten hat.
Bei einer Mehrheitswahl ist dagegen ausschlaggebend, welche nicht gewählte Person die nächsthöhere Stimmenzahl erreicht hat. 

Unabhängig vom Wahlverfahren muss dabei stets gewährleistet sein, dass das Minderheitengeschlecht auch beim Nachrücken oder bei Vertretungsfällen weiterhin ausreichend berücksichtigt wird (§ 62 Abs. 3 BetrVG). 

Ersatzmitglieder können nur solche Personen sein, die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals als Vertretung tätig werden oder nachrücken, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erreichen sie diese Altersgrenze erst nach Beginn ihres Einsatzes, bleibt ihre Mitgliedschaft davon unberührt.

Das Verhältnis zum Betriebsrat

Die JAV und der Betriebsrat (BR) sind Partner, keine Konkurrenten. Da die JAV rechtlich gesehen keine eigenen Beschlüsse direkt gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann, läuft der Weg meist über den Betriebsrat:
Teilnahmerecht:
Die JAV schickt einen Vertreter zu jeder Betriebsratssitzung. Bei Themen, die besonders die Jugendlichen oder Azubis betreffen, hat die gesamte JAV ein Teilnahmerecht.
Stimmrecht: 
Bei Themen, die überwiegend die Jugendlichen oder Azubis betreffen, hat die JAV im BR-Gremium ein volles Stimmrecht.
Beantragungsrecht:
Die JAV kann beim BR beantragen, Angelegenheiten, die besonders die Jugendlichen oder Azubis betreffen, auf die nächste Tagesordnung zu setzten.
Support:
Der Betriebsrat unterstützt die JAV bei der Durchsetzung ihrer Forderungen beim Arbeitgeber und ist rechtlich verpflichtet, die Anliegen der JAV ernsthaft zu beraten.

Dein Start in die JAV: Wissen ist Macht

Engagement ist super! Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch nutzen.

Als erfahrener Seminaranbieter begleiten wir JAV-Gremien von der ersten Wahl bis hin zu komplexen Verhandlungen. In unseren praxisnahen Seminaren lernst du nicht nur das Gesetz, sondern auch, wie du sicher kommunizierst und echte Verbesserungen für deine Kolleginnen und Kollegen rausholst.
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Ihr habt Fragen?

Ihr habt Fragen rund um die JAV oder möchtet gerne ein Seminar buchen?
Dann meldet Euch direkt bei unserem Büro-Team:

Tel. 037207 / 65 12 81 oder schreibt uns eine Nachricht über das Kontaktformular:
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