Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat – Grundlagenseminar
Sie arbeiten im Betriebsrat und fragen sich:
- Wann ist der Gesamtbetriebsrat und wann bleibt der örtliche Betriebsrat zuständig?
- Wie wird ein GBR oder KBR gebildet und zusammengesetzt?
- Welche Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten haben GBR und KBR?
Inhalt des Seminars
- Aufgaben von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat unterscheiden
- Originäre Zuständigkeiten gemäß § 50 BetrVG und § 58 BetrVG einordnen
- Übertragungsbeschlüsse nachvollziehbar vorbereiten und rechtssicher nutzen
- Bildung, Zusammensetzung und Stimmengewichtung auf der Grundlage von § 47 BetrVG kennen
- Sitzungen, Aufgabenverteilung und Geschäftsführung im GBR und KBR zielführend strukturieren
- Wissen zu Gesamtbetriebsvereinbarungen & Konzernbetriebsvereinbarungen
- Rechte der Gremien nach dem BetrVG kennen und anwenden
- Die Betriebsräteversammlung nach § 53 BetrVG als Austausch zwischen den Gremien nutzen
- Informationen aus dem Wirtschaftsausschuss für die Gremienarbeit nutzen
Sie gewinnen Sicherheit für die Arbeit in überbetrieblichen Gremien und erkennen, wie Rechte & Pflichten über Standortgrenzen hinweg wirksam umgesetzt werden.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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