Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten
Sie kennen die Fragen aus dem Gremium und aus der Belegschaft:
- Wann muss der Arbeitgeber Teilzeit oder Brückenteilzeit ermöglichen?
- Was gilt bei Befristungen, Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung?
- Wie wird Urlaub berechnet, übertragen oder abgegolten?
Inhalt des Seminars
- Ansprüche auf Teilzeit (§ 8 TzBfG) und Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) prüfen
- Fristen, Sperrzeiten und Folgen verpasster Arbeitgeberreaktionen erkennen
- Befristungen mit und ohne Sachgrund auf der Grundlage von § 14 TzBfG bewerten
- Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit und AU-Bescheinigung (§ 5 EFZG) kennen und erklären
- Verfahrenswissen bei Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit
- Wissen zu Krankengeld und Fortsetzungserkrankung
- Urlaubsansprüche, Teilurlaub und Rundungsregeln nach dem BUrlG kennen und nachvollziehen
- Erkrankung im Urlaub, Langzeiterkrankung und Verfall von Urlaubstagen einordnen
- Urlaub bei Elternzeit, Pflegezeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären
Sie gewinnen einen Überblick über wesentliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. So können Sie Anliegen von Beschäftigten besser einordnen und im Betriebsrat fundiert besprechen.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 202-11-22 | Datum: 19.01.2027 – 21.01.2027 | Ort: Zwickau (First Inn Zwickau)
Seminar-Nr.: 202-31-23 | Datum: 27.04.2027 – 29.04.2027 | Ort: Berlin (Hotel centrovital Berlin)
Seminar-Nr.: 202-11-24 | Datum: 21.09.2027 – 23.09.2027 | Ort: Zwickau (First Inn Zwickau)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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