Betriebsverfassungsrecht Teil 3: Mitbestimmen mit Wirkung – die Betriebsvereinbarung
Sie wollen im Betriebsrat verbindliche Regeln mitgestalten und fragen sich:
- Wann hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht?
- Wie wird aus einem Problem eine wirksame Betriebsvereinbarung?
- Was passiert, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung finden?
Inhalt des Seminars
- Beteiligungsrechte aus § 87 BetrVG erkennen und im Gremium gezielt bearbeiten
- Grenzen durch Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag richtig prüfen
- Regelungssperren aus § 77 BetrVG verstehen und Fehler vermeiden
- Vom konkreten Problem zu einer tragfähigen Regelung kommen
- Form, Inhalt und Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung sauber festlegen
- Durchführung, Beendigung und Nachwirkung rechtlich einordnen
- Verhandlungsziele des Betriebsrates klar bestimmen
- Einigungsstelle und Beschlussverfahren klar voneinander abgrenzen
- Verfahren auf Grundlage von § 76 BetrVG und § 77 BetrVG sicher begleiten
Sie lernen, wie der Betriebsrat seine Rechte in sozialen Angelegenheiten nutzt und Betriebsvereinbarungen klar, wirksam und alltagstauglich auf den Weg bringt.
Betriebsratsmitglieder, die ihre Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarungen aktiv gestalten und in ihrer Rolle als Interessenvertretung sichtbare Erfolge erzielen möchten. Ideal auch als dritter Baustein der Grundlagentrilogie zum Betriebsverfassungsrecht.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 106-37-31 | Datum: 06.10.2026 – 08.10.2026 | Ort: Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
Seminar-Nr.: 106-22-34 | Datum: 26.01.2027 – 28.01.2027 | Ort: Erfurt (Dorint Hotel am Dom Erfurt)
Seminar-Nr.: 106-37-35 | Datum: 25.05.2027 – 27.05.2027 | Ort: Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
Seminar-Nr.: 106-48-36 | Datum: 19.10.2027 – 21.10.2027 | Ort: Stuttgart (Maritim Hotel Stuttgart)
Seminar-Nr.: 106-11-37 | Datum: 07.12.2027 – 09.12.2027 | Ort: Zwickau (First Inn Zwickau)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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