Logo der KK-Bildungsmanufaktur
Seminare & Beratung
Service
Social Media
Logo der KK-Bildungsmanufaktur
Zurück
Seminarthemen für Betriebsräte
Seminare für weitere Gremien
Seminarthemen nach Funktion
Unsere Beratungsleistungen
Social Media

Freistellung von der Arbeitsleistung für JAV-Tätigkeit

Wenn ihr als JAV-Mitglied notwendige Aufgaben, wie zum Beispiel eine JAV-Sitzung, wahrnehmen müsst, habt ihr hierfür einen aus § 37 Abs. 2 BetrVG geregelten Anspruch auf Arbeitsbefreiung.
Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass ihr die JAV-Tätigkeiten während eurer Arbeitszeit ausüben müsst.

Dabei hat die JAV-Tätigkeit Vorrang vor der normalen Arbeitspflicht. Ist das einmal nicht möglich und ihr müsst die JAV-Arbeit aufgrund betrieblicher Gründe außerhalb eurer Arbeitszeit erledigen, dann muss euch der Arbeitgeber Freizeitausgleich gewähren oder als Mehrarbeit vergüten (§ 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 3 BetrVG).

WICHTIG:

Der Arbeitgeber muss über die Abwesenheit von der Arbeit informiert werden, aber ihr müsst nicht um Erlaubnis bitten. Es muss eine kurze Ab- und Rückmeldung beim Arbeitgeber bzw. direktem Vorgesetzen erfolgen. 
Eine Minderung eures Arbeitsentgeltes bzw. eurer Ausbildungsvergütung darf dafür nicht vorgenommen werden.

WICHTIG:

Die Teilnahme an den Sitzungen oder an Seminaren werden nicht auf die Zeiten, welche ihr höchstens in der Ausbildung fehlen dürft, angerechnet.

Ihr habt Fragen?

Ihr habt Fragen rund um die JAV oder möchtet gerne ein Seminar buchen?
Dann meldet Euch direkt bei unserem Büro-Team:

Tel. 037207 / 65 12 81 oder schreibt uns eine Nachricht über das Kontaktformular:
Jetzt eine Nachricht schreiben