Freistellung von der Arbeitsleistung für JAV-Tätigkeit
Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass ihr die JAV-Tätigkeiten während eurer Arbeitszeit ausüben müsst.
Dabei hat die JAV-Tätigkeit Vorrang vor der normalen Arbeitspflicht. Ist das einmal nicht möglich und ihr müsst die JAV-Arbeit aufgrund betrieblicher Gründe außerhalb eurer Arbeitszeit erledigen, dann muss euch der Arbeitgeber Freizeitausgleich gewähren oder als Mehrarbeit vergüten (§ 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 3 BetrVG).
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