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Neu in der JAV
– sicher starten

Ihr habt die JAV-Wahl erfolgreich gemeistert und könnt nun endlich mit eurer Arbeit starten. Doch wo sollt ihr anfangen? Von der ersten Sitzung bis hin zur Kommunikation mit „euren“ Azubis – wir stellen euch einige wichtige Arbeitspunkte vor.

Die konstituierende Sitzung

Spätestens eine Woche nach dem Wahltag muss zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten JAV durch den Wahlvorstandsvorsitzenden eingeladen werden. (§ 65 i. V. m. § 29 Abs. 1 S. 2 BetrVG). 

Sollte ein Mitglied der JAV verhindert sein, so ist das Ersatzmitglied einzuladen. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet diese Sitzung, bis die JAV aus ihrer Mitte einen Wahlleiter bestellt hat. 

Was steht zwingend auf der Tagesordnung?

  • Feststellen der Beschlussfähigkeit
  • Wahl des Wahlleiters 
  • Wahl des JAV-Vorsitzenden (geheim oder offen) 
  • Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden (geheim oder offen)
Außerdem kann die Tagesordnung noch weitere Punkte, wie z. B. Festlegung der Sitzungszeiten usw., enthalten. Darüber kann diskutiert und in der nächsten JAV- Sitzung beschlossen werden.

Notwendige Dokumentation: Sitzungsniederschrift und Anwesenheitsliste. 

Die Sitzung der JAV

Gemäß § 65 Abs. 2 BetrVG habt ihr als JAV das Recht, eigene Sitzungen abzuhalten. Der JAV-Vorsitzende muss dazu einladen (§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) und der Betriebsrat muss davon in Kenntnis gesetzt werden. An den Sitzungen kann der BR-Vorsitzende oder ein beauftragtes BR-Mitglied teilnehmen.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich und sollen während der Arbeitszeit im Unternehmen stattfinden. 

Wenn dies in der Geschäftsordnung der JAV festgelegt wurde, können die Sitzungen auch digital oder hybrid (ein Teil der Teilnehmenden ist vor Ort, der andere Teil digital per Telefon- und/oder Videokonferenz) durchgeführt werden. (§ 30 Abs. 2 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG).

Der JAV-Vorsitz muss eine Tagesordnung festlegen, die der Sitzungseinladung beigefügt wird. 

Ist ein JAV-Mitglied verhindert, muss es dem Vorsitz mitteilen, sodass das Ersatzmitglied geladen werden kann. 

Die Anwesenheit muss über eine Anwesenheitsliste protokolliert werden.

Die Geschäftsordnung der JAV

Die Geschäftsordnung ist sozusagen ein „Leitfaden“ für die JAV. Sie wird dabei mit absoluter Mehrheit beschlossen, das heißt, die Hälfte aller JAV-Mitglieder muss zustimmen (§ 65 Abs. 1 i. V. m. § 36 BetrVG). 

Sie muss schriftlich festgehalten und vom Vorsitzenden unterzeichnet werden. Inhaltlich hat sie nur Gültigkeit für die Mitglieder der JAV. Sie enthält beispielsweise Regelungen zu Einladungsfristen, regelmäßigen Sitzungen und den Aufgaben des Vorsitzenden. Wichtig dabei ist, dass die gesetzlichen Vorgaben des BetrVG beachtet werden müssen. Abweichende Regelungen dürfen nicht enthalten sein.

Beschlüsse der JAV

Beschlüsse der JAV müssen mit einfacher Mehrheit gefasst werden, das heißt, mehr als die Hälfte der anwesenden JAV-Mitglieder müssen zustimmen. Sie können jedoch nur gefasst werden, wenn die JAV beschlussfähig ist, d. h., wenn mehr als die Hälfte der JAV-Mitglieder in der Sitzung anwesend sind (unabhängig davon, ob sie vor Ort, digital oder hybrid teilnehmen, § 33 Abs. 1 BetrVG). 

Anwesende Mitglieder des Betriebsrats oder der Gewerkschaft haben kein Stimmrecht. Enthält sich ein Mitglied der JAV, so gilt diese Stimme als Ablehnung. 

Es gibt einige Fälle, in denen die absolute Mehrheit (die Hälfte aller Stimmen der JAV-Mitglieder) notwendig ist. Beispielsweise bei der Verabschiedung der Geschäftsordnung oder dem Rücktritt der JAV.

Aufgaben, Organisation und erste Ziele

Die vielfältigen Aufgaben der JAV (Interessen der Azubis vertreten, Beteiligung an Entscheidungen des Betriebsrats prüfen, Beschwerden und Anregungen eurer Zielgruppe aufnehmen u. v. m.) sollten klar verteilt werden. So weiß jeder im Gremium, was er zu tun hat oder wer ein zuständiger Ansprechpartner ist. 

Damit eure Arbeit reibungslos abläuft, solltet ihr zu Beginn ein funktionsfähiges Protokollsystem und klare Kommunikationswege etablieren. 

Und ganz klar: Legt eure Ziele für eure Amtszeit fest. Definiert kurz- und langfristige Ziele, sodass eine Erfolgsmessung möglich ist. 

JAV-Vorsitz und Stellvertretung

Die Aufgaben von JAV-Vorsitz und Stellvertretung sind umfassend:
  • JAV-Sitzungen einberufen und leiten (Bitte beachtet: Sitzungen müssen dem Betriebsrat mitgeteilt werden. Er muss sich aber nicht genehmigen)
  • Weiterleitung von Beschlüssen
  • Erklärungen im Namen der JAV entgegenzunehmen
  • Teamleitung des gesamten Gremiums
  • Steuerung der Ideen und Geschicke des Gremiums
Unser Tipp: Lernt eure Rechte und Pflichten als JAV-Vorsitz bzw. Stellvertretung in unserem Spezialseminar kennen und erfahrt praxisnah, wie eure Amtszeit erfolgreich wird. 

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Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. Eine gute Kooperation ist entscheidend, damit eure Themen Gehör finden.

Ihr habt das Recht, in allen Angelegenheiten, die Auszubildende betreffen, mitzubestimmen und Vorschläge einzubringen (§ 60 ff. BetrVG). Der Betriebsrat hat die Pflicht, eure Anträge und Hinweise ernst zu prüfen.

Gemeinsame Sitzungen mit dem Betriebsrat

Ihr könnt:
  • Themen direkt im Betriebsrat einbringen
  • gemeinsame Sitzungen planen
  • über wichtige Projekte abstimmen
Wichtig: Immer klar kommunizieren, wer in welchem Fall wie abstimmt.

Regelmäßiger Austausch

Trefft euch regelmäßig mit dem Betriebsrat, z. B. einmal im Monat, um:
  • laufende Themen abzustimmen
  • über aktuelle Probleme der Auszubildenden zu sprechen
  • Entscheidungen vorzubereite

Konflikte konstruktiv lösen

Manchmal gibt es Meinungsverschiedenheiten. Dann gilt:
  • Argumente sachlich vortragen
  • dokumentieren, was besprochen wurde
  • im Zweifel den Betriebsrat schriftlich informieren

Eure Kommunikation nach Außen


Damit ihr als JAV effektiv arbeitet, müsst ihr wissen, was eure Zielgruppe bewegt.

1. Sichtbar sein
Macht klar, wer ihr seid und wofür ihr da seid:
  • Informationsplakate oder Aushänge
  • Kurze Vorstellungsrunden zu Beginn der Ausbildung
  • Social-Media-Kanäle, falls erlaubt (Hinweis: Datenschutz)
2. Regelmäßige Sprechzeiten anbieten
So wissen Azubis und junge Beschäftigte, wann sie zu euch kommen können.
  • Mindestens einmal pro Woche eine feste Sprechstunde
  • Terminvereinbarung möglich
3. Feedback einholen
Fragt aktiv nach Meinungen und Problemen mittels kurzer Umfragen, anonyme Feedback-Boxen oder digitalen Formularen (z. B. Google Sheets)

4. Transparenz und Rückmeldung

Gebt immer eine Rückmeldung, was mit den Informationen passiert:
  • Was wurde umgesetzt?
  • Was wurde an den Betriebsrat weitergeleitet?
  • Welche Entscheidungen stehen noch aus?
Tipp: Dokumentiert alles schriftlich – das schafft Vertrauen und zeigt, dass ihr eure Aufgaben ernst nehmt.

Ihr habt Fragen?

Ihr habt Fragen rund um die JAV oder möchtet gerne ein Seminar buchen?
Dann meldet Euch direkt bei unserem Büro-Team:

Tel. 037207 / 65 12 81 oder schreibt uns eine Nachricht über das Kontaktformular:
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