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Schulungsanspruch
der JAV

Bei Youtube, TikTok und Co. gibt es sicherlich einiges an interessantem Wissen für das tägliche Leben. Doch was Rechtlich für euch als JAV wichtig ist, das erfahrt ihr nur in einem unserer JAV-Seminare. Diese bieten wir zu den verschiedensten Themen an. Vom Grundlagenwissen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht oder auch Arbeitsschutz, bis hin zu Spezialseminaren, welche euch bei Themen wie Öffentlichkeitsarbeit oder Kommunikation auf das nächste Level bringen. 

Euer Schulungsanspruch – Rechte und Pflichten

Wichtig dabei zu wissen: Ihr habt einen Schulungs- und Kostenübernahmeanspruch für erforderliche Seminare. Diese ergeben sich aus § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 sowie § 40 Abs. 1 BetrVG.

Was bedeutet das genau? Der Schulungsanspruch ermöglicht euch, erforderliche Seminare zu besuchen, ohne dass ihr dafür Urlaub nehmen müsst. Ihr könnt also das Seminar besuchen und erhaltet dafür vom Arbeitgeber die Freistellung von der Arbeit und auch euer Entgelt wird weitergezahlt.

Außerdem muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Das beinhaltet die Seminarteilnahmegebühr, ggf. Kosten für Verpflegung und Übernachtung und auch die Fahrt zum Seminar. Wichtig dabei ist aber, dass das Seminar erforderlich ist.

Was genau bedeutet „Erforderlichkeit“?

Immer erforderlich sind die Grundlagenseminare für die JAV, z. B. Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht, dem Betriebsverfassungsgesetz sowie Seminarangebote zum Jugendarbeitsschutz und dem Berufsbildungsgesetz. Denn diese braucht jedes JAV-Mitglied, um seine Arbeit fachlich richtig auszuüben und die Rechte der Jugendlichen und Azubis im Unternehmen zu vertreten.

Spezialseminare sind immer dann erforderlich, wenn das vermittelte Wissen für bevorstehende Aufgaben benötigt wird. Also zum Beispiel vor den Wahlen zur „Wahlvorstandsschulung“ oder wenn neu gewählt wurde, das Seminar für den JAV-Vorsitzenden.

OK, wo kann ich buchen? Eure Seminarteilnahme organisieren 

Ganz so einfach ist es leider nicht. Um an einem Seminar teilzunehmen, erfolgt zuerst der Beschluss zum Seminarbesuch durch die JAV.

Für einen wirkungsvollen Beschluss gegenüber dem Arbeitgeber muss dann die eigentliche Beschlussfassung durch den Betriebsrat erfolgen. Dieser fällt dann die endgültige Entscheidung über Erforderlichkeit, Zeit und Ort sowie die Teilnehmer.

Nach § 67 Abs. 2 BetrVG steht der JAV ein Stimmrecht bei der Entscheidung, wer am Seminar teilnehmen darf, zu.
Unser Tipp: 
Erstellt euch einen Bildungsplan. Nutzt dafür gerne unsere Vorlage, die ihr in den kostenlosen Downloads findet. Mit Hilfe des Bildungsplans könnt ihr als Gremium gemeinsam schauen, wann wer welche Schulung besuchen sollte. Habt ihr euren Bildungsplan fertig, sucht ihr die passenden Angebote aus unserem Seminarangebot heraus. So habt ihr alles im Blick und verpasst keinen Termin.
Tipp Nummer 2:
Auch eine kostenlose Beschlussvorlage findet ihr in den Downloads. Sollte euch noch etwas fehlen, schreibt uns!

Und der Arbeitgeber trägt wirklich die Kosten?

Nach § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Dazu zählen, neben den Seminargebühren, die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung sowie die Reisekosten. Zudem ist er verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten.

Muss für den Besuch der Schulung Urlaub beantragt werden?

Nein, denn der Arbeitgeber muss auch die Mitglieder der JAV für die Zeit des Seminares von der Arbeit freistellen und das ohne Minderung der Ausbildungsvergütung.
Wichtig:
Die Teilnahme an den  Seminaren wird nicht auf die Zeiten, welche ihr höchstens in der Ausbildung fehlen dürft,  angerechnet.

Ihr habt Fragen?

Ihr habt Fragen rund um die JAV oder möchtet gerne ein Seminar buchen?
Dann meldet Euch direkt bei unserem Büro-Team:

Tel. 037207 / 65 12 81 oder schreibt uns eine Nachricht über das Kontaktformular:
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