Ihre Empfehlung zählt – und wird belohnt!
Ob Betriebsrat, JAV, SBV oder Personalrat – wenn durch Ihre Empfehlung ein neues Gremium ein Seminar bei uns bucht, sagen wir Danke: mit einem kleinen Genusspaket für Ihre nächste Sitzung.
So funktioniert's:
Sie Wurden als Neukunde geworben?

Fragen und Antworten rund um unser Genusspaket
Wer kann am Empfehlungsprogramm teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Gremien (BR, JAV, SBV oder Personalrat), die innerhalb der letzten 36 Monate ein Seminar bei uns besucht oder durchgeführt haben. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre positiven Erfahrungen mit anderen teilen!
Welche Seminare zählen für eine erfolgreiche Empfehlung?
Ein Dankeschön wird ausgelöst, wenn das geworbene Gremium ein vollwertiges Mehrtages-Seminar (offenes Seminar) bei uns bucht oder ein Inhouse-Seminar in seinem Betrieb durchführt.
Hinweis: Eintägige Veranstaltungen (z. B. Themen- oder Netzwerktage sowie eintägige Kurz-Seminare) sind von dieser Aktion ausgenommen.
Wie funktioniert die Weiterempfehlung konkret?
Das ist ganz einfach und unkompliziert:
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Erzählen Sie einem befreundeten Gremium von unseren Seminaren.
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Das neue Gremium gibt bei der Online-Seminarbuchung einfach Ihre Angaben von der Empfehlungskarte an. Alternativ kann auch das Online-Formular auf dieser Seite genutzt werden.
- Nachdem das neue Gremium ein Seminar besucht hat, versenden wir Ihr Dankeschön.
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Wann wird das Genusspaket versendet?
Sobald das geworbene Gremium das gebuchte Seminar ordnungsgemäß durchgeführt hat, macht sich das Paket auf den Weg zu Ihnen ins Büro.
Können wir auch mehrere Gremien empfehlen?
Auf jeden Fall! Starke Netzwerke leben von Empfehlungen. Für jedes neue Gremium, das durch Ihren Tipp ein vollwertiges Seminar bei uns absolviert, bedanken wir uns mit einem eigenen Genusspaket.
Was müssen wir in Bezug auf Allergien beachten?
Bitte beachten Sie, dass die im Paket enthaltenen Lebensmittel Allergene (wie Nüsse, Gluten oder Laktose) enthalten können. Die genauen Inhaltsstoffe entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einzelverpackungen der Hersteller.
Gibt es eine Gewährleistung auf den Inhalt?
Da es sich bei dem Genusspaket um eine freiwillige Aufmerksamkeit (Werbegeschenk) handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf einen spezifischen Inhalt oder eine Barauszahlung. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Beschaffenheit der Produkte (z. B. Bruch bei Keksen) oder deren Verfügbarkeit. Sollte ein Artikel nicht vorrätig sein, ersetzen wir ihn durch ein gleichwertiges Produkt.

