GRUNDLAGEN
Was ist die JAV?
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Was ist die JAV?Bildung einer JAVWahlberechtigt & WählbarZusammensetzung & GrößeErsatzmitglieder in der JAVVerhältnis zum BetriebsratWas ist die JAV?
Eure Zielgruppe
- Jugendliche Arbeitnehmer
Jugendliche sind Personen, die mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre als sind. Maßgebliche Rechtsquelle ist § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Typisches Beispiel: minderjährige Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung - Auszubildende
Dazu zählen alle Beschäftigten, die sich nach § 60 BetrVG in einer Berufsausbildung befinden. So zum Beispiel Azubis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Pflegeberufegesetz (PfBG) oder Umschüler
Eure Rolle
Ihr seid die erste Anlaufstelle bei Problemen in der Ausbildung.
Euer Ziel
Überwachung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften zugunsten der jungen Belegschaft.
Eure Wirkung
Ihr bringt frischen Wind und die Perspektive der nächsten Generation in die Betriebspolitik ein.
Wann muss eine JAV gebildet werden?
1. Es gibt im Betrieb bereits einen Betriebsrat.
2. Es sind in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt, die entweder noch keine 18 Jahre alt sind oder sich in der Berufsausbildung befinden, egal wie alt sie sind.
Wahlberechtigt und Wählbar
Wählen dürfen alle Jugendlichen (unter 18) und Azubis, egal wie alt sie sind.
Gewählt werden darf man aber noch breiter:
Wählbar sind alle Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nicht wählbar für die JAV sind hingegen Schüler (Schnupperpraktikanten) und Rehabilitanden.
Wichtig: Man muss nicht selbst Azubi sein, um in die JAV gewählt zu werden – auch junge Arbeitnehmende (unter 25 Jahren) können kandidieren.
Mitglieder des Betriebsrats können hingegen nicht gleichzeitig in die JAV gewählt werden.
Zusammensetzung und Größe der JAV
Anzahl Wahlberechtigter im Betrieb
Vertreter in der JAV
Ersatzmitglieder In der JAV
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 65 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 BetrVG. Dieses übernimmt dann die Rechte und Pflichten des Stammmitgliedes und gilt dann als vollwertiges Mitglied der JAV.
Allerdings gibt es klare Regelungen, wann ein Verhinderungsgrund eintritt, so dass das Ersatzmitglied geladen werden kann. Dazu zählen Krankheit, Urlaub, Gerichtstermin oder eine Dienstreise bzw. eine Seminarteilnahme.
Wie werde ich Ersatzmitglied?
Wer in der Jugend- und Auszubildendenvertretung als Ersatzmitglied tätig wird, ist nicht beliebig, sondern richtet sich nach festen gesetzlichen Regeln. Maßgeblich ist dabei, ob die JAV im Verhältniswahl- oder im Mehrheitswahlverfahren gewählt wurde. (Mehr Informationen dazu findet ihr im Punk JAV-Wahl)
Wurde die JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, übernimmt regelmäßig diejenige Person das Mandat, die auf der betreffenden Liste als nächstes kein Mandat erhalten hat.
Bei einer Mehrheitswahl ist dagegen ausschlaggebend, welche nicht gewählte Person die nächsthöhere Stimmenzahl erreicht hat.
Unabhängig vom Wahlverfahren muss dabei stets gewährleistet sein, dass das Minderheitengeschlecht auch beim Nachrücken oder bei Vertretungsfällen weiterhin ausreichend berücksichtigt wird (§ 62 Abs. 3 BetrVG).
Ersatzmitglieder können nur solche Personen sein, die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals als Vertretung tätig werden oder nachrücken, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erreichen sie diese Altersgrenze erst nach Beginn ihres Einsatzes, bleibt ihre Mitgliedschaft davon unberührt.
Das Verhältnis zum Betriebsrat
Dein Start in die JAV: Wissen ist Macht
Als erfahrener Seminaranbieter begleiten wir JAV-Gremien von der ersten Wahl bis hin zu komplexen Verhandlungen. In unseren praxisnahen Seminaren lernst du nicht nur das Gesetz, sondern auch, wie du sicher kommunizierst und echte Verbesserungen für deine Kolleginnen und Kollegen rausholst.
Ihr habt Fragen?
Dann meldet Euch direkt bei unserem Büro-Team:
Tel. 037207 / 65 12 81 oder schreibt uns eine Nachricht über das Kontaktformular:


