Logo der KK-Bildungsmanufaktur
Seminare & Beratung
Service
Social Media
Logo der KK-Bildungsmanufaktur
Zurück
Seminarthemen für Betriebsräte
Seminare für weitere Gremien
Seminarthemen nach Funktion
Unsere Beratungsleistungen
Social Media

Die JAV-Wahl
Wissen von A bis Z

Egal, ob es bereits eine JAV in eurem Betrieb gibt oder ob ihr plant, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu gründen – der Gesetzgeber hat zur Wahl genaue Vorgaben gemacht, die im Betriebsverfassungsgesetz verankert sind. 

Wer Wahlvorstand sollte diese Regeln, Fristen und Abläufe genau kennen, denn nur wenn diese eingehalten werden, wird die Wahl ein Erfolg. 

Wann wird Die JAV gewählt?

Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt. Die Wahl findet in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November ( § 64 Abs. 1 BetrVG) statt. 

Besteht im Unternehmen noch keine JAV, so kann diese jederzeit gegründet werden. 

Voraussetzung für die JAV-Wahl

Im Betrieb muss ein Betriebsrat und mindestens fünf Wahlberechtigte vorhanden sein. Dazu zählen Jugendliche unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter.
Nach § 60 Abs. 1 BetrVG:
„In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.“

Wer darf die JAV wählen?

Wählen dürfen alle Jugendlichen (unter 18) und Azubis (egal welchen Alters) im Unternehmen.

Wer darf für die JAV kandidieren?

Wählbar sind alle Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nicht wählbar für die JAV sind hingegen Schüler, Schnupperpraktikanten, Studenten, Stipendiaten und Rehabilitanden. 
Wichtig: Man muss nicht selbst Auszubildender sein, um in die JAV gewählt zu werden – auch junge Beschäftigte unter 25 Jahren können kandidieren. Mitglieder des Betriebsrats können hingegen nicht gleichzeitig in die JAV gewählt werden.

Durchführung der JAV-Wahl

Die Wahl wird vom Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt. Dieser besteht aus drei Mitgliedern. Eines der drei Mitglieder muss zum Betriebsrat wählbar sein, d. h. volljährig sein und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören. 

Die Mitglieder des Wahlvorstandes sowie dessen Vorsitzender werden vom Betriebsrat bestimmt. 

Idealerweise sollte für jedes Mitglied des Wahlvorstandes ein Ersatzmitglied bestellt werden. Bei der Bestellung sollte die Geschlechterquote beachtet werden.

Wann muss der Wahlvorstand bestellt werden? 

Hier ist zu unterscheiden, ob es bereits eine JAV im Unternehmen gibt oder ob es sich um die erste Wahl einer JAV handelt.

Bei einer Neugründung muss der Betriebsrat drei Personen für den Wahlvorstand benennen. Idealerweise wird zusätzlich ein Ersatzmitglied benannt, das bei Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen einspringt.

In Betrieben, in denen bereits eine JAV besteht, bestellt der Betriebsrat spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV den Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden für die JAV-Wahl. Achtung: Im vereinfachten Wahlverfahren sind es vier Wochen.
Unser Tipp: Die acht Wochen sind das Minimum, früher geht immer. Sprecht euren Betriebsrat auch mal auf die Wahl an, denn vielleicht hat er das Thema noch nicht so auf dem Schirm wie ihr (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). 
Wenn der Betriebsrat es dennoch versäumt, den Wahlvorstand zu bestellen, ist noch nicht alles verloren. Bis zu sechs Wochen vor dem Ende der Amtszeit der JAV können drei Wahlberechtigte die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht beantragen. 

Sollte eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten sein, kann diese das ebenfalls tun. Ebenso hat ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat die Möglichkeit, den Wahlvorstand zu stellen. Hier gelten je nach Wahlverfahren wieder unterschiedliche Fristen.

Die Aufgaben des Wahlvorstands zur JAV-Wahl

Als Wahlvorstand seid ihr für die Einleitung, Vorbereitung und Durchführung der JAV-Wahl zuständig. Das ist ein großes Aufgabengebiet, das umfassendes Wissen erfordert. 

Hier ein grober Überblick über die Aufgaben eines Wahlvorstands:
Einleitung der Wahl:
Als Wahlvorstand müsst ihr die JAV-Wahl unverzüglich einleiten.
Das richtige Wahlverfahren: 
Ihr müsst Kenntnisse der Wahlverfahren haben und dann das richtige anwenden.
Erstellung der Wählerlisten:
Die Wählerlisten werden mit Hilfe des Arbeitgebers erstellt und enthalten eine Auflistung aller wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb.
Das Wahlausschreiben:
Ohne dieses geht nichts. Ihr seid für die Erstellung und Verbreitung verantwortlich. Wie ein Wahlausschreiben aufgebaut ist, erfahrt ihr unter anderem in unseren JAV-Wahlseminaren. 
Wahlvorschläge:
Ihr sammelt die Wahlvorschläge fristgemäß, prüft diese auf Vollständigkeit und führt die Wahl am Wahltag durch.
Während der gesamten Amtszeit:
Während der gesamten Amtszeit als Wahlvorstand führt ihr die Protokolle der eigenen, nicht öffentlichen Sitzungen.
Und das alles in der Freizeit?
Nein, denn als Wahlvorstand erledigt ihr die Aufgaben in eurer Arbeitszeit und bekommt das vergütet. Dafür muss euer Arbeitspensum anteilig reduziert werden. Und sollte es einmal notwendig sein, eine Aufgabe außerhalb eurer Arbeitszeit durchzuführen, dann müsst ihr dafür einen Freizeitausgleich oder Mehrarbeitszeitvergütung erhalten.

Beachtet dazu die Informationen im Abschnitt Freistellung für JAV-Tätigkeit“.

Das richtige Wahlverfahren

Das Wahlverfahren richtet sich, wie bei Betriebsräten, nach der Anzahl der Wahlberechtigten im Betrieb. Grundsätzlich wird zwischen dem vereinfachten und dem regulären Wahlverfahren unterschieden. 

Wann kommt das vereinfachte Wahlverfahren in Frage?

Nach § 63 Abs. 5 i. V. m. § 14a Abs. 3 BetrVG ist die Voraussetzung für die Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens, dass in einem Unternehmen fünf bis 100 Wahlberechtigte beschäftigt sind. Dies kommt vor allem für kleine Betriebe in Frage.

Aber auch in Betrieben mit 101 bis 200 jugendlichen Wahlberechtigten kann das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden. Dazu ist jedoch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nötig.

Der Vorteil des vereinfachten Wahlverfahrens sind kürzere Fristen und die Tatsache, dass die Wahl auf einer Wahlversammlung stattfindet. 
Unsere Empfehlung: Wenn möglich, nutzt das normale Wahlverfahren. Hier habt ihr mehr Zeit für die Vorbereitung und Durchführung.

Das normale Wahlverfahren für größere Unternehmen

Das normale Wahlverfahren kommt in Betrieben ab 101 Wahlberechtigten zum Einsatz, wenn keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde. Ab 201 Wahlberechtigten ist das normale Wahlverfahren zwingend anzuwenden.

Persönlichkeitswahl oder Verhältniswahl?

Nachdem geklärt ist, welches Wahlverfahren wann angewendet wird, stellt sich die nächste Frage: „Persönlichkeitswahl oder Verhältniswahl?“ Ihr könnt euch diese beiden Begriffe ähnlich wie in unserem deutschen Wahlsystem vorstellen.

  • Bei der Persönlichkeitswahl, auch Mehrheitswahl genannt, wählt ihr einzelne Personen. Das könnt ihr mit einer Bürgermeisterwahl vergleichen.

  • Bei der Verhältniswahl, auch Listenwahl genannt, wählt ihr eine Liste, die aus mehreren Personen besteht. Das ist ähnlich wie bei der Bundestagswahl, bei der ihr euch für eine Partei entscheidet.
Und wann nimmt man was? Auch hierfür gibt es klare Vorgaben:
Im vereinfachten Wahlverfahren wird immer die Persönlichkeitswahl durchgeführt. Dabei sortiert der Wahlvorstand alle Kandidaten für die JAV von allen eingereichten Vorschlagslisten alphabetisch auf einen Stimmzettel. Ein Wähler hat so viele Stimmen zu vergeben, wie es später Mitglieder in der JAV geben soll. Er wählt also direkt seine „Lieblingskandidaten”.
Bei der Verhältniswahl hat der Wähler hingegen nur eine Stimme. Diese muss er seiner „Lieblingsliste“ geben. Die Verhältniswahl wird allerdings nur angewendet, wenn es mindestens zwei Listen mit Kandidaten für die JAV gibt. Wurde bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten nur eine Liste eingereicht, findet eine Persönlichkeitswahl statt.

Auf dem Stimmzettel sind bei der Verhältniswahl die einzelnen Listen aufgeführt. Die Reihenfolge der Listen wurde vorher vom Wahlvorstand ausgelost. Namentlich werden immer nur die ersten beiden Kandidaten einer Liste genannt. 

Anschließend wird auf Grundlage der abgegebenen Stimmen sowie der Listenzusammensetzung festgestellt, wie viele und welche Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Listen in die JAV gewählt sind.
Das Minderheitengeschlecht
Das Minderheitengeschlecht, also das Geschlecht, das im Unternehmen in der Minderheit vertreten ist, spielt auch bei der JAV eine Rolle. 

Eine entsprechende Regelung findet sich in § 62 Abs. 3 BetrVG: „Das Geschlecht, das unter den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht.“

Die Verteilung der Mindestsitze auf die entsprechenden Kandidaten für das Minderheitengeschlecht, wird jeweils, in beiden Wahlverfahren, nach der Auszählung der Stimmen festgelegt.

Egal welches Wahlverfahren für euch relevant ist – wir bieten euch als Wahlvorstand zu beiden Wahlverfahren eine umfassende Schulung an. Diese sind auf die jeweiligen Anwendungsfälle passgenau zugeschnitten und bereiten euch optimal auf alle anfallenden Aufgaben vor.

Unsere Seminarempfehlung für den

JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren nach BetrVG

JAV-Wahl im Express-Modus: Erfahre, wie du das vereinfachte Wahlverfahren rechtssicher, effizient und ohne bürokratische Stolperfallen durchziehst. Nutze unsere praxisnahen Checklisten für einen reibungslosen Wahlablauf – klick hier und bringe eure JAV sicher an den Start!

Preis
ohne Übernachtung 595 €
mit Anreise am Vortag (zus. Übernachtung) 696 €
Themenschwerpunkte, Ausschreibung und Buchung

JAV-Wahl im normalen Wahlverfahren nach BetrVG

Meistere die JAV-Wahl rechtssicher und souverän: Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du das normale Wahlverfahren fehlerfrei organisierst. Schütze die Wahl vor Anfechtungen und starte bestens vorbereitet in deine Aufgabe – jetzt anmelden und vollen Durchblick sichern!

Preis
ohne Übernachtung 595 €
mit Anreise am Vortag (zus. Übernachtung) 696 €
Themenschwerpunkte, Ausschreibung und Buchung

Ihr habt Fragen?

Ihr habt Fragen rund um die JAV oder möchtet gerne ein Seminar buchen?
Dann meldet Euch direkt bei unserem Büro-Team:

Tel. 037207 / 65 12 81 oder schreibt uns eine Nachricht über das Kontaktformular:
Jetzt eine Nachricht schreiben