Die JAV-Wahl
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Wann wird die JAV gewählt?Voraussetzung für die JAV-WahlWer darf wählen?Wer darf kandidieren?Durchführung der JAV-WahlBestellung des WahlvorstandsAufgaben WahlvorstandWahlverfahren zur JAV-WahlPersönlichkeitswahl oder VerhältniswahlWer Wahlvorstand sollte diese Regeln, Fristen und Abläufe genau kennen, denn nur wenn diese eingehalten werden, wird die Wahl ein Erfolg.
Wann wird Die JAV gewählt?
Besteht im Unternehmen noch keine JAV, so kann diese jederzeit gegründet werden.
Voraussetzung für die JAV-Wahl
„In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.“
Wer darf die JAV wählen?
Wer darf für die JAV kandidieren?
Nicht wählbar für die JAV sind hingegen Schüler, Schnupperpraktikanten, Studenten, Stipendiaten und Rehabilitanden.
Durchführung der JAV-Wahl
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sowie dessen Vorsitzender werden vom Betriebsrat bestimmt.
Idealerweise sollte für jedes Mitglied des Wahlvorstandes ein Ersatzmitglied bestellt werden. Bei der Bestellung sollte die Geschlechterquote beachtet werden.
Wann muss der Wahlvorstand bestellt werden?
Bei einer Neugründung muss der Betriebsrat drei Personen für den Wahlvorstand benennen. Idealerweise wird zusätzlich ein Ersatzmitglied benannt, das bei Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen einspringt.
In Betrieben, in denen bereits eine JAV besteht, bestellt der Betriebsrat spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV den Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden für die JAV-Wahl. Achtung: Im vereinfachten Wahlverfahren sind es vier Wochen.
Sollte eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten sein, kann diese das ebenfalls tun. Ebenso hat ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat die Möglichkeit, den Wahlvorstand zu stellen. Hier gelten je nach Wahlverfahren wieder unterschiedliche Fristen.
Die Aufgaben des Wahlvorstands zur JAV-Wahl
Hier ein grober Überblick über die Aufgaben eines Wahlvorstands:
Nein, denn als Wahlvorstand erledigt ihr die Aufgaben in eurer Arbeitszeit und bekommt das vergütet. Dafür muss euer Arbeitspensum anteilig reduziert werden. Und sollte es einmal notwendig sein, eine Aufgabe außerhalb eurer Arbeitszeit durchzuführen, dann müsst ihr dafür einen Freizeitausgleich oder Mehrarbeitszeitvergütung erhalten.
Beachtet dazu die Informationen im Abschnitt „Freistellung für JAV-Tätigkeit“.
Das richtige Wahlverfahren
Wann kommt das vereinfachte Wahlverfahren in Frage?
Aber auch in Betrieben mit 101 bis 200 jugendlichen Wahlberechtigten kann das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden. Dazu ist jedoch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nötig.
Der Vorteil des vereinfachten Wahlverfahrens sind kürzere Fristen und die Tatsache, dass die Wahl auf einer Wahlversammlung stattfindet.
Das normale Wahlverfahren für größere Unternehmen
Persönlichkeitswahl oder Verhältniswahl?
- Bei der Persönlichkeitswahl, auch Mehrheitswahl genannt, wählt ihr einzelne Personen. Das könnt ihr mit einer Bürgermeisterwahl vergleichen.
- Bei der Verhältniswahl, auch Listenwahl genannt, wählt ihr eine Liste, die aus mehreren Personen besteht. Das ist ähnlich wie bei der Bundestagswahl, bei der ihr euch für eine Partei entscheidet.
Auf dem Stimmzettel sind bei der Verhältniswahl die einzelnen Listen aufgeführt. Die Reihenfolge der Listen wurde vorher vom Wahlvorstand ausgelost. Namentlich werden immer nur die ersten beiden Kandidaten einer Liste genannt.
Anschließend wird auf Grundlage der abgegebenen Stimmen sowie der Listenzusammensetzung festgestellt, wie viele und welche Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Listen in die JAV gewählt sind.
Eine entsprechende Regelung findet sich in § 62 Abs. 3 BetrVG: „Das Geschlecht, das unter den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht.“
Die Verteilung der Mindestsitze auf die entsprechenden Kandidaten für das Minderheitengeschlecht, wird jeweils, in beiden Wahlverfahren, nach der Auszählung der Stimmen festgelegt.
Egal welches Wahlverfahren für euch relevant ist – wir bieten euch als Wahlvorstand zu beiden Wahlverfahren eine umfassende Schulung an. Diese sind auf die jeweiligen Anwendungsfälle passgenau zugeschnitten und bereiten euch optimal auf alle anfallenden Aufgaben vor.
JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren nach BetrVG
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