Sachverstand: Komplexe Themen
mit uns souverän lösen
Betriebsräte müssen täglich Entscheidungen treffen, die rechtlich oder organisatorisch anspruchsvoll sind. Nicht immer ist das notwendige Fachwissen vollständig vorhanden und das ist völlig normal. Dennoch müssen sie ihre Aufgaben erfüllen. Dabei unterstützen wir zuverlässig, verständlich und lösungsorientiert mit unserem Angebot zum Thema Sachverstand.
Unser Know-how für alle Themen,
die Betriebsräte bewegen
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten kennen wir sowohl die rechtlichen Anforderungen
des Betriebsverfassungsrechtes als auch die betrieblichen Herausforderungen.
Wir unterstützen Sie u. a. bei:
Gefährdungsbeurteilungen
(psychisch & physisch)
Arbeitszeit- &
Schichtmodellen
Umstrukturierungen & Betriebsänderungen
Datenschutz und KI
Erarbeitung, Überarbeitung und
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Wie dürfen wir Sie unterstützen?
Ganz egal wie Ihr Bedarf ist – wir bieten Ihnen flexible Lösungen!
Ihre Vorteile im Überblick:
- Sichere Bewertung komplexer Themen
- Unterstützung bei der BV-Erarbeitung und Verhandlungen
- Fachliche Entlastung des gesamten Gremiums
- Klar strukturierte Zusammenarbeit und dokumentierte Leistungen
- Verfügbar per Telefon, Online oder in Präsenz
- Rahmenvertrag: Möglichkeit einer dauerhaften Unterstützung mit monatlichem Stundenkontingent und Übertrag nicht genutzter Stunden in den jeweils folgenden Monat gemäß vertraglicher Regelung
Unter diesen Voraussetzungen
haben Sie einen Anspruch:
Der Betriebsrat darf Sachverständige hinzuziehen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist.
Bei ordnungsgemäßer Beschlussfassung und Vereinbarung mit dem Arbeitgeber trägt dieser die Kosten für die Sachverständigentätigkeit gemäß § 40 BetrVG.
Ablauf der Beauftragung
1. Bedarf klären und ersten Beschluss fassen
2. Angebot anfordern
Sie erhalten von uns ein detailliertes Angebot mit allen Leistungen und Kosten in der Übersicht.
3. Zweiten Beschluss fassen
4. Zustimmung des Arbeitgebers
5. Unterschriebenes Angebot an uns senden und Sachverstand starten!
Keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich?
FAQ – Gut zu wissen
Ist es ein Problem, wenn uns im Gremium das Fachwissen für ein komplexes Thema fehlt?
Nein, das ist völlig normal. Betriebsräte müssen täglich Entscheidungen treffen, die rechtlich oder organisatorisch anspruchsvoll sind. Dass dabei nicht immer das gesamte Fachwissen vorhanden ist, ist der Grund, warum der Betriebsrat nach § 80 Abs. 3 BetrVG zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung Sachverständige hinzuziehen darf.
Helfen Sachverständige eigentlich nur bei juristischen Fragestellungen?
Nein. Sachverständige dürfen nicht nur bei rechtlichen Themen unterstützen, sondern ausdrücklich auch bei technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Fragestellungen (wie z. B. bei Arbeitszeitmodellen, Gefährdungsbeurteilungen oder dem Thema KI).
Brauchen wir für die Beauftragung zwingend die Zustimmung des Arbeitgebers?
Ja, für die Beauftragung nach § 80 Abs. 3 BetrVG ist die Zustimmung (sowie eine nähere Vereinbarung zu Auftrag/Umfang, Person und Kosten) des Arbeitgebers erforderlich. Wir stellen Ihnen dafür extra eine Wordvorlage (Mitteilung an den Arbeitgeber) zur Verfügung.
Wie viele Beschlüsse müssen wir als Gremium für den Sachverstand fassen?
Der korrekte Ablauf sieht zwei Beschlüsse vor: Zuerst fassen Sie einen Beschluss, um Ihren Bedarf zu klären und ein Angebot bei uns anzufordern. Sobald Ihnen unser Angebot vorliegt, fassen Sie den zweiten, ordnungsgemäßen Beschluss nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
Was passiert beim Rahmenvertrag mit Stunden, die wir in einem Monat nicht aufbrauchen?
Diese Stunden verfallen nicht einfach. Unser Rahmenvertrag bietet die Möglichkeit, nicht genutzte Stunden gemäß vertraglicher Regelung in den jeweils folgenden Monat zu übertragen.
Muss der Sachverständige für die Beratung immer zu uns in den Betrieb kommen?
Nein, ganz egal wie Ihr Bedarf ist – wir bieten flexible Lösungen. Die Unterstützung ist per Telefon, Online oder in Präsenz verfügbar.
Wie können wir Ihnen helfen?
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