Ihr Schulungsanspruch

Der Anspruch auf Schulungen für Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen ist gesetzlich geregelt.
Dennoch gibt es keinen allgemeingültigen Anspruch, sondern die Rechtsprechung unterscheidet nach Grundlagenseminaren und weiteren erforderlichen Seminaren. Deren Anspruch muss einzeln begründet werden.Was dabei wichtig ist, welche Paragrafen hierbei zu beachten sind und wie Sie Ihren Schulungsanspruch geltend machen können, das erfahren Sie auf dieser Übersichtsseite.
Schulungsanspruch von Betriebsräten
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Erforderlichkeit
Grundlagenseminare und Spezialseminare
Weitere Schulungen, z. B. zur Organisation der Betriebsratsarbeit, zu wirtschaftlichen Grundlagen oder Kommunikation, sind demnach immer dann erforderlich, wenn ein konkreter betrieblicher Bedarf vorliegt. Dies ist in aller Regel für Vorsitzende und Stellvertreter/innen leicht darstellbar; daneben aber auch für alle Gremiumsmitglieder, die besondere Aufgaben übertragen bekommen haben, z. B. in Ausschüssen, Arbeitsgruppen o. a.
Betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Zudem muss der Betriebsrat die Verhältnismäßigkeit der Kosten beachten. Die Maßnahme darf den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig hoch belasten. Dennoch darf der Arbeitgeber von sich aus keine Budgetierung vornehmen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 BetrVG dar. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit bedeutet aber nicht, dass der billigste Anbieter zu wählen ist.
Kostenübernahme
Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder
Ersatzmitglieder haben denselben Schulungsanspruch wie Betriebsratsmitglieder, wenn absehbar ist, dass sie häufig für zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder nachrücken müssen. Das BAG (Urteil vom 19.09.2001, Az. 7 ABR 32/00) spricht dem Betriebsrat einen Schulungsanspruch seiner Ersatzmitglieder für Grundlagenseminare zu, wenn dies für die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist.
Ebenso sind Schulungen sinnvoll, wenn ein Betriebsratsmitglied für längere Zeit nicht zur Verfügung steht; beispielsweise bei längerer Krankheit, Elternzeit oder ähnlichen Ereignissen.
Dann finden Sie auch dafür die passenden Vorlagen in unserem Servicebereich. Außerdem sind auf jeder Seminarseite die passenden Vorlagen verlinkt.
Weitere Schulungsansprüche




