Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen
Sie sind neu im Betriebsrat und fragen sich:
- Welche arbeitsrechtlichen Gesetze muss ich kennen?
- Wie berechne ich Fristen und was können wir bei Abmahnungen machen?
- Wann dürfen Beschäftigte ein BR-Mitglied zu einem Personalgespräch hinzuziehen?
Inhalt des Seminars
- Rechtsquellen wie Gesetze, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag unterscheiden
- Arbeitsrechtliche Begriffe verstehen
- Fristen berechnen und Beschlüsse rechtzeitig fassen
- Arbeitsverträge und Nachweise auf wichtige Angaben nach dem Nachweisgesetz prüfen
- Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Weisungsrecht und Nebentätigkeit richtig einordnen
- Fragen rund um Führungszeugnis, Anfechtung und nachvertragliche Pflichten erkennen
- Benachteiligungen (§ 7 AGG) und Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 BetrVG) durchsetzen
- Rechte bei Personalgesprächen und Mitarbeitergesprächen kennen
- Abmahnung, Arbeitszeugnis nach § 109 GewO und Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kennen
Sie erhalten einen ersten Einstieg ins nationale Arbeitsrecht und können themenspezifische Fragen beantworten.

Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen wie Betriebsrat, JAV oder SBV, die sich grundlegende arbeitsrechtliche Kenntnisse aneignen oder diese auffrischen möchten. Besonders geeignet für den Einstieg in die Gremienarbeit oder als Vorbereitung auf weiterführende Themen.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 201-20-31 | Datum: 01.12.2026 – 03.12.2026 | Ort: Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

Themen die Sie vielleicht auch interessieren

Personalrat

Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Aktuelle Seminarempfehlungen

Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher
Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen
Arbeitsrechtliche Grundlagen verstehen und im Betriebsrat sicher einordnen

Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates



