Seminare zum Thema "Wirtschaftsausschuss"
Der Wirtschaftsausschuss (WA) hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu überwachen und den Betriebsrat in wirtschaftlichen Fragen zu beraten. Damit dieses wichtige Gremium seine Funktion erfüllen kann, benötigen die Mitglieder fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen. Doch nicht nur für den Wirtschaftsausschuss, sondern auch für Betriebsratsmitglieder, die sich gezielt auf wirtschaftliche Themen vorbereiten möchten, sind unsere Seminare geeignet.
Unsere Seminare für den Wirtschaftsausschuss und Betriebsräte vermitteln praxisnahes Wissen über die Analyse von Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere betriebswirtschaftliche Grundlagen. Sie lernen, Unternehmenskennzahlen richtig zu lesen, Risiken einzuschätzen und die richtigen Fragen an die Geschäftsführung zu stellen.
Die Schulungen richten sich sowohl an neue Mitglieder im Wirtschaftsausschuss, die sich Basiswissen aneignen möchten, als auch an erfahrene Betriebsratsmitglieder, die ihre Kenntnisse vertiefen wollen.
Mit unseren Seminaren gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit wirtschaftlichen Kennzahlen und können Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat noch besser wahrnehmen.

Das komplette Seminarangebot zum Thema "Wirtschaftsausschuss"
Präsenz-Seminare
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
Inhouse-Seminare
Betriebswirtschaftliches Aufbauwissen für den Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!
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Informationen und Service
Vorlagen und Formulare
Schulungsanspruch für den Wirtschaftsausschuss
Auch für den Wirtschaftsausschuss besteht ein Schulungsanspruch, welcher beim Arbeitgeber geltend gemacht werden kann. Dabei richtet sich dieser ebenfalls nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Schulungsanspruch nach BetrVG
Für Betriebsräte, welche zusätzlich Mitglied im Wirtschaftsausschuss sind, besteht ebenfalls ein Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt nach § 37 Abs. 6 dem Betriebsrat das Recht zu, erforderliche Schulungen zu besuchen. Dadurch ist der Arbeitgeber in der Pflicht, den Betriebsrat für erforderliche Schulungen freizustellen und die Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Seminargebühr, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) zu tragen.
Erneut in den Wirtschaftsausschuss gewählt
Auch bei einer wiederholten Amtszeit bleibt der Anspruch auf Grundlagenschulungen bestehen (LAG Hamm, 05.12.2008, 10 TaBV 25/07).