Verhandeln mit Wirkung – souverän, strategisch, durchsetzungsstark
Sie vertreten Mitarbeiterinteressen und fragen sich:
- Wie bereite ich Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gut vor?
- Wie bringe ich unsere Ziele klar ein, ohne vorschnell nachzugeben?
- Was hilft, wenn Gespräche stocken oder Killerphrasen fallen?
Inhalt des Seminars
- Die eigene Rechtsposition kennen, z. B. in Monats- und Personalgesprächen (§§ 74, 80-84 BetrVG; § 65 BPersVG u.a.) oder bei der Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen (§ 77 BetrVG; § 63 BPersVG)
- Ziele analysieren, Lösungsansätze formulieren und Verhandlungsstrategien entwicklen
- Verhandlungsteams bilden, Rollenklarheit herstellen und den gemeinsamen Auftritt abstimmen
- Das K4-Kommunikationskonzept für prägnante Botschaften nutzen
- Typische Verhandlungsphasen kennen und aktiv gestalten
- Feedback geben, um Gespräche qualitativ zu entwickeln
- Verhaltensmuster bei Meinungsverschiedenheiten erkennen und situationsbewusst reagieren
- Ruhig bleiben auch in schwierigen Gesprächssituationen
- Killerphrasen, Störungen und Unterbrechungen wirksam mit der R-A-R-Methode begegnen
Sie gewinnen Sicherheit für Verhandlungen, Personalgespräche und herausfordernde Gesprächssituationen. Sie lernen, Ziele klar zu formulieren, Rollen im Verhandlungsteam abzustimmen und bei Widerstand handlungsfähig zu bleiben.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 802-22-21 | Datum: 30.11.2026 – 02.12.2026 | Ort: Erfurt (Dorint Hotel am Dom Erfurt)
Seminar-Nr.: 802-42-22 | Datum: 01.06.2027 – 03.06.2027 | Ort: Zeulenroda (Bio-Seehotel Zeulenroda)
Seminar-Nr.: 802-29-23 | Datum: 23.11.2027 – 25.11.2027 | Ort: Leipzig (Dorint Hotel Leipzig)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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