Arbeitsrecht Teil 3: Mutterschutz, Elternzeit & Pflegezeit
Sie informieren Beschäftigte in rechtlich besonderen Lebenssituationen:
- Welche Fristen gelten bei Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit?
- Was darf der Arbeitgeber verlangen und wo beginnt der Schutz für Beschäftigte?
- Wie kann der Betriebsrat helfen, wenn Kündigung, Beschäftigungsverbot oder Pflegebedarf im Raum stehen?
Inhalt des Seminars
- Fristen im Arbeitsrecht verstehen und Termine voneinander abgrenzen
- Beteiligungsfristen aus §§ 99 und 102 BetrVG berechnen
- Schutzfristen bei Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit kennen
- Schwangerschaftsmitteilung und Anzeige nach § 15 MuSchG zuordnen
- Gefährdungsbeurteilung, Beschäftigungsverbote und Arbeitszeitgrenzen kennen
- Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) erkennen und Betroffene gezielt unterstützen
- Ansprüche auf Elternzeit und Teilzeit gemäß § 15 BEEG sicher einordnen
- Pflegezeit, Familienpflegezeit und kurzfristige Arbeitsverhinderung unterscheiden
- Beschäftigte bei Pflegebedarf und Kündigungsschutz auf Grundlage des PflegeZG gezielt informieren
Sie kennen zentrale Schutzrechte und können betriebliche Sachverhalte gezielt hinterfragen.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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