Betriebsratswahl 2026 erfolgreich durchführen


Ihre Vorteile bei uns

Über 18 Jahre Erfahrung
Erfahrene Betriebsräte und ehrenamtliche Richter
Praxisnahe Inhalte
All-inclusive-Seminare

Unsere beliebten Seminare für Wahlvorstände
Wussten Sie schon?
Wahlvorstände haben nach § 20 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf eine notwendige und angemessene Schulung zur Betriebsratswahl – die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Rechtsprechung stellt klar: Die Erforderlichkeit zum Besuch einer Schulung besteht immer dann, wenn das Wahlvorstandmitglied noch nicht über ausreichend Kenntnisse verfügt, um eine Betriebsratswahl rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen (BAG, Urteil vom 07.06.1984 – 6 AZR 3/82).
Selbst wenn einzelne Mitglieder bereits Erfahrungen haben, gilt: Jedes Wahlvorstandsmitglied muss eigenverantwortlich handeln können – daher ist die Teilnahme an einer Wahlvorstandsschulung meist unverzichtbar.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Rufen Sie uns an 037207/65 12 81 oder senden Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular.
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Abonnieren Sie jetzt unsere kostenlose Newsletter-Serie und erhalten Sie 7 wertvolle Gratis-Downloads, die Sie Schritt für Schritt durch die Wahl begleiten.
Bitte beachten Sie: Dies ist eine E-Mail-Serie, welche wöchentlich in Ihr Postfach kommt. Sie erhalten mit jeder E-Mail eine der genannten Vorlagen.
Unsere Checklisten bieten einen hilfreichen Einstieg. Für eine rechtssichere Wahlvorbereitung brauchen Wahlvorstände und Betriebsräte mehr: praxisnahes Wissen und Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben. Genau hier setzen unsere Seminare zur Betriebsratswahl an – kompakt, verständlich und auf den Punkt.
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Weitere InformationenWahlkalender & Checklisten für das normale und vereinfachte Wahlverfahren
Checkliste zur Vorbereitung der Betriebsratswahl – nichts übersehen!
Checkliste zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratswahl (normales Wahlverfahren)
Fehler vermeiden: Typische Stolperfallen bei der Wahl auf einen Blick
Vorlage für die Beschlussfassung zur Schulung des Wahlvorstands
Motivation für alle: 2 Poster & 2 Aufrufe zur Wahlteilnahme

Wie wählen Sie?
§ 14a Abs. 3 BetrVG
Voraussetzung:
5 – 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer
§ 14a Abs. 5 BetrVG
Voraussetzung:
- 101 – 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer
- Vereinbarung mit dem Arbeitgeber notwendig
§ 14 BetrVG
Voraussetzung:
- 101 – 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer
- Ohne Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
ist das normale Wahlverfahren anzuwenden!
§ 14 BetrVG
Voraussetzung:
- Ab 201 wahlberechtigten Arbeitnehmern
Weitere Informationen finden Sie übrigens in unserem umfangreichen Wissensbereich zur Betriebsratswahl.
Unser Seminarangebot rund um die Betriebsratswahl im Überblick
Für neubestellte WV
Betriebsratswahl professionell vorbereiten – sicheres Wissen für neubestellte Wahlvorstände
- Dauer: 2 Tage
- Inkl. ÜN, Verpflegung und aller Materialien
- Schritt-für-Schritt ins Wahlverfahren
- Verständlich – auch ohne Vorkenntnisse
- Sicher starten als Wahlvorstand
- USB-Stick mit allen notwendigen Word-Dokumenten wie Anschreiben etc.

Für neubestellte WV
Betriebsratswahl sicher gestalten – rechtlich korrekt und kommunikativ wirksam
- Dauer: 3 Tage
- Inkl. ÜN, Verpflegung und aller Materialien
- Schritt-für-Schritt ins Wahlverfahren
- Verständlich – auch ohne Vorkenntnisse
- Sicher starten als Wahlvorstand
- Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Wahlvorbereitung
- USB-Stick mit allen notwendigen Word-Dokumenten
Für neubestellte WV
Auffrischung für erfahrene Wahlvorstände – Betriebsratswahl sicher und aktuell begleiten
- Dauer: 1 Tag – kompaktes Update
- Auffrischung für erfahrene Wahlvorstände
- Sicherer Umgang mit Wahlrecht & Fristen
- Aktuelle Rechtsprechung praxisnah erklärt
- Zentrale Wahlprozesse gezielt trainieren
- Alle Vorlagen auf USB-Stick dabei
„Vielen herzlichen Dank, das Seminar war wirklich sehr interessant und kurzweilig. Die Trainerin ist höchst flexibel und sehr feinfühlig auf die aktuellen Anliegen sowie auf die Fragen der Teilnehmenden eingegangen. Tolle Präsentation, hilfreich und sehr informativ, insbesondere weil es reale Beispiele, Tipps und Strategien lieferte, was die kommende BR-Wahl betrifft. Wir buchen sehr gerne auch unsere kommenden Seminare bei Euch!”
T. Rupp (ASB Südbaden)
Betriebsratswahl für kleinere Unternehmen – das vereinfachte Wahlverfahren sicher anwenden
- Dauer: 1 Tag – kompaktes Wissen
- Für Wahlvorstände kleiner Betriebe
- Rechtssichere Umsetzung des Verfahrens
- Einfach, verständlich, praxisnah vermittelt
- Fristen, Formulare, Wahlunterlagen im Fokus
- Alle Vorlagen auf USB-Stick inklusive
Abschluss mit Weitblick – Betriebsratswahl und Übergabe sicher gestalten


Wie wäre es mit einem Inhouse-Seminar?
Sie möchten Ihre Wahlvorstandsmitglieder gezielt und im vertrauten Rahmen schulen lassen?
Mit einem Inhouse-Seminar holen Sie sich die Expertise direkt ins Haus – ohne Reiseaufwand, in vertrauter Atmosphäre und ganz auf Ihre Praxis ausgerichtet. Wir passen Inhalte, Ablauf und Umfang flexibel an Ihre Bedürfnisse an – vom kompakten Update bis zum mehrtägigen Intensivseminar.
Sie haben Interesse an einer Inhouse-Schulung?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rufen Sie uns an!
Tel. 03 72 07 / 65 12 81
Mo. bis Do. 8:00 – 16:00 Uhr
Fr. 8:00 – 15:00 Uhr
oder nutzen Sie das Kontaktformular.
FAQ – Häufige Fragen zur Betriebsratswahl
Wer darf überhaupt einen Betriebsrat wählen?
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl vollendet haben.
Voraussetzung ist also, dass man
- dem Betrieb zugehörig und
- Arbeitnehmer ist sowie
- das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Doch was ist mit Leiharbeitern oder leitenden Angestellten? Dürfen auch diese Personengruppen wählen?
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Wissensseite zur Betriebsratswahl und in unseren Seminaren zur Betriebsratswahl.
Wann findet die nächste Betriebsratswahl statt?
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt – das nächste Mal zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026. Eine außerordentliche Wahl ist auch außerhalb dieses Zeitraums möglich, z. B. bei Rücktritt oder Wegfall des Betriebsrats.
Wer bestimmt den Wahlvorstand?
Grundsätzlich wird der Wahlvorstand vom bestehenden Betriebsrat bestellt. Falls kein Betriebsrat vorhanden ist, übernimmt dies eine Betriebsversammlung oder – im Ausnahmefall – das Arbeitsgericht.
Es gilt also zuerst zu beachten, ob ein Betriebsrat im Unternehmen besteht oder ob der erste Betriebsrat gegründet werden soll. Hier kommen Vorfeldinitiatoren zum Einsatz. Wer diese Personen sind und welche Aufgaben sie übernehmen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Wissensbereich rund um das Thema „Betriebsrat gründen“.
Welche Fristen sind bei der Wahl zu beachten?
Schon lange vor dem eigentlichen Wahltag stehen wichtige Schritte an: Wahlvorstand bestellen, Wahlausschreiben aushängen, Wählerlisten bereitstellen und Vorschlagslisten einreichen – all das muss fristgerecht organisiert werden.
Unser kostenloser Wahlkalender inkl. Checkliste gibt hier den perfekten Überblick.
Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren – was gilt für uns?
Das hängt von der Betriebsgröße ab:
- Vereinfachtes Verfahren: Bei 5 – 100 Wahlberechtigten verpflichtend, bei 101 – 200 nach Vereinbarung.
- Normales Verfahren: Ab 201 Wahlberechtigten (oder bei keiner Vereinbarung im Mittelbereich). In unseren Seminaren erklären wir beide Verfahren praxisnah.
Beide Verfahren haben ihre eigenen Fristen, rechtlichen Regelungen und Dokumente. Wir empfehlen unbedingt eine Schulung des Wahlvorstands zum Thema, da kleinste Fehler die Betriebratswahl anfechtbar machen können. Für eine erste Einordnung, welches Wahlverfahren für Ihr Unternehmen das Richtige ist, nutzen Sie unsere Übersichtsgrafik.
Muss der Wahlvorstand geschult werden und wer trägt die Kosten?
Die gesamten Kosten der Wahl sind vom Arbeitgeber zu tragen. Somit auch die Kosten von Schulungen für die Mitglieder des Wahlvorstandes
(BAG, 05.03.1974 – 1 AZR 50/73).
Dieser Schulungsanspruch besteht für jedes der Mitglieder des Wahlvorstandes. Es ist unerheblich, ob das Mitglied des Wahlvorstandes neu bestellt wurde oder ein ehemaliges Wahlvorstandsmitglied ist. Wenn der zeitliche Abstand zwischen den Wahlen gegeben ist, kann auch eine Auffrischung der Kenntnisse notwendig sein, da sich gesetzliche Grundlagen und/oder die Rechtsprechungen stetig weiterentwickeln. (Vergleich dazu BAG, 07.06.1984, AP Nr. 10 zu § 20 Abs. 3 BetrVG).
Sollten Arbeitgeber damit nicht einverstanden sein, ist es unter Umständen sinnvoll, die Folgen eines Verstoßes gegen die Wahlbedingungen aufzuzeigen. Da der Arbeitgeber alle Kosten der Wahl zu tragen hat, wäre eine Wiederholung der Wahl für ihn ein erneut hoher Kostenfaktor.
Besteht für die Mitglieder des Wahlvorstands ein Freistellungsanspruch?
Die Mitglieder des Wahlvorstandes haben aufgrund ihrer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Tätigkeit einen Anspruch auf Freistellung. Der Entgeltanspruch der Mitglieder des Wahlvorstandes besteht auch für Zeiten der Amtsausübung. Auch Überstunden, welche ohne die Tätigkeit im Wahlvorstand angefallen wären, sind zu vergüten, auch wenn es sich dabei um regelmäßig anfallende Überstunden handelt. Werden Wahlvorstandstätigkeiten aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt, besteht nach § 37 Abs. 3 BetrVG ein Anspruch auf entsprechend bezahlte Freistellung von der Arbeit bzw. auf Mehrarbeitsvergütung.
Welche Unterlagen braucht der Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand benötigt verschiedene Dokumente – von der Wählerliste über das Wahlausschreiben bis zu Musterschreiben für den Ablauf. In unseren Seminaren erhalten alle Teilnehmenden einen USB-Stick mit allen wichtigen Vorlagen und Musterdokumenten.
Was passiert nach der Wahl?
Der neue Betriebsrat tritt sein Amt unmittelbar nach der Wahl an. Der alte Betriebsrat muss eine ordnungsgemäße Amtsübergabe sicherstellen – inklusive Dokumentation, Aufbewahrungspflichten und Datenschutz. Dafür bieten wir unser Spezialseminar „Betriebsratswahl und Amtsübergabe: Erfolgreicher Abschluss, Neuwahl und Zukunftsperspektiven“ an.
Noch Fragen offen?
Rufen Sie uns gern an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich zu Ihrer Betriebsratswahl oder dem passenden Seminar.
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