Arbeitsschutz im Unternehmen – Kompaktseminar für Betriebsräte
Sie wollen als Betriebsrat beim Arbeitsschutz aktiv werden und fragen sich:
- Welche Rechte hat der Betriebsrat beim Arbeits- und Gesundheitsschutz?
- Wie erkenne ich Gefährdungen und bringe sie im Betrieb zur Sprache?
- Was kann ich tun, wenn psychische Belastungen, Stress oder Arbeitsverdichtung zunehmen?
Inhalt des Seminars
- Wissen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Unfallanzeigen
- Mitbestimmung bei Schutzmaßnahmen auf Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG einordnen
- Rechte des Betriebsrates aus § 89 BetrVG kennen und gezielt nutzen
- Gefährdungsbeurteilungen nach § 4 ArbSchG verstehen und im Betrieb begleiten
- Psychische Belastungen, Stressoren und Überforderung erfassen und gezielt angehen
- Gefährdungsanzeigen gemäß § 16 ArbSchG und § 85 BetrVG richtig einordnen
- Im Arbeitsschutzausschuss gemäß § 11 ASiG vorbereitet mitarbeiten
- Betriebsbegehungen planen, Beobachtungen festhalten und gezielte Nachfragen stellen
- Partner wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Berufsgenossenschaft einbinden
Sie gewinnen einen Überblick über das Arbeitsschutzsystem und wissen, an welchen Stellen der Betriebsrat nachfragen, handeln und mitbestimmen kann.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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