Arbeitsschutz mit Wirkung – Mitbestimmung für gesunde Arbeitsplätze
Sie sind im Betriebsrat und möchten beim Arbeitsschutz handlungsfähig werden?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat, wenn es um Sicherheit und Gesundheit geht?
- Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab und wo bringen wir uns ein?
- Wer hilft uns im Betrieb, wenn Unfallanzeige, Unterweisung oder ASA auf der Tagesordnung stehen?
Inhalt des Seminars
- Arbeitsschutz als Aufgabe des Betriebsrates verstehen
- Rechte aus §§ 87 und 89 BetrVG im Gespräch mit dem Arbeitgeber einsetzen
- Anregungen, Auskünfte und Beratung gezielt für bessere Arbeitsbedingungen nutzen
- Gefährdungsbeurteilungen verstehen und die Beteiligung des Betriebsrates klären
- Schutzziele und Maßnahmen auf Grundlage von § 4 ArbSchG nachvollziehbar prüfen
- Gefährdungsanzeigen gemäß § 16 ArbSchG weiterverfolgen
- Aufgaben im Arbeitsschutzausschuss auf Grundlage von § 11 ASiG vorbereiten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte als Partner einbinden
- Arbeitsstätten, Unterweisungen und Vorsorge zielsicher im Blick haben
Sie gewinnen Sicherheit im betrieblichen Arbeitsschutz und erkennen, wo der Betriebsrat aktiv mitbestimmt und Verbesserungen gestalten kann.

2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 301-29-14 | Datum: 24.11.2026 – 26.11.2026 | Ort: Leipzig (Dorint Hotel Leipzig)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

Themen die Sie vielleicht auch interessieren

Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Betriebsräte im Gesundheitswesen

Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Aktuelle Seminarempfehlungen

Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern
Wie Sie Beschäftigte bei Arbeitsunfähigkeit begleiten und das BEM im Betrieb wirksam mitgestalten

Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher
Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen


