Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern
Beschäftigte sind lange oder wiederholt krank und Sie fragen sich:
- Wann muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat im Verfahren?
- Wie schützen wir persönliche Daten der Betroffenen und bleiben trotzdem handlungsfähig?
Inhalt des Seminars
- Pflichten rund um die AU-Bescheinigung nach § 5 EFZG kennen
- Krankengeld, Entgeltfortzahlung und Fortsetzungserkrankung unterscheiden
- Risiken einer krankheitsbedingten Kündigung frühzeitig erkennen
- BEM-Verfahren gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX souverän begleiten
- Stufenweise Wiedereingliederung auf der Grundlage von § 74 SGB V verstehen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates im BEM gezielt nutzen
- Rechtssichere Dokumentation im BEM ermöglichen
- Datenschutz im Gespräch und in der Akte konsequent beachten
- Bei Kündigungen die Anhörung und den Widerspruch nach § 102 BetrVG wirksam nutzen
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Arbeitsunfähigkeit, Wiedereingliederung und krankheitsbedingter Kündigung. Zugleich erfahren Sie, wie der Betriebsrat ein faires BEM-Verfahren begleitet und im Betrieb etabliert.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 306-42-12 | Datum: 03.11.2026 – 05.11.2026 | Ort: Zeulenroda (Bio-Seehotel Zeulenroda)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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