Mobbing und sexuelle Belästigung – erkennen und wirksam handeln
Inhalt des Seminars
Rechtliche Grundlagen und Abgrenzungen
- Was schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) konkret?
- Abgrenzung: Wann handelt es sich um Mobbing, wann um einen „normalen“ Konflikt?
- Formen sexueller Belästigung – wo ist die Grenze?
- Beweislast, Unterlassungsansprüche, arbeitsrechtliche Konsequenzen
Auswirkungen auf Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
- Zusammenhang zwischen Mobbing, Stress und Arbeitsunfähigkeit
- Auswirkungen auf das Gesamtsystem Mensch – körperlich, psychisch, sozial
- Rolle von Führungskräften: Verantwortung erkennen und benennen
- Handlungsmöglichkeiten für betroffene Personen
Handlungsmöglichkeiten im Gremium
- Beratungsgespräche kompetent und empathisch führen
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing und sexuelle Belästigung
- Beispiele für Maßnahmen und innerbetriebliche Interventionswege
- Kurzanalyse typischer Fallkonstellationen aus der Praxis
Mitglieder von Betriebsrat, Personalrat oder anderer Interessenvertretungen, die kompetent auf Mobbing- oder Belästigungsvorwürfe reagieren und präventive Maßnahmen im Betrieb unterstützen möchten. Besonders geeignet für Gremien mit beratender Funktion oder Verantwortlichen für Gesundheitsschutz und Konfliktbearbeitung.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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