Psychische Belastung im Blick – Gefährdungsbeurteilung wirksam umsetzen
Sie erleben im betrieblichen Alltag, dass Arbeitsdruck, Stress und Überforderung zunehmen?
- Woran erkenne ich psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung?
- Wie bringe ich konkrete Maßnahmen im Arbeitsschutz auf den Weg?
Inhalt des Seminars
- Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz nach § 89 BetrVG einordnen
- Grundpflichten aus §§ 3, 4 und 5 ArbSchG verstehen
- Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen nutzen
- Stress, Überforderung und psychosoziale Belastungsfaktoren erkennen
- Arbeitszeit, Arbeitsverdichtung, Kommunikation und Führung als Auslöser prüfen
- Ergebnisse aus Fragebogen, Beobachtungsinterview und Analyseworkshop bewerten
- Tätigkeiten und Bereiche für die Beurteilung nachvollziehbar festlegen
- Schutzziele, Maßnahmen und Risikobewertung mitgestalten
- ASA-Sitzungen (§ 11 ASiG), Monatsgespräch (§ 74 BetrVG) und Betriebsbegehung wirksam vorbereiten
Sie gewinnen Wissen rund um psychische Belastungen und füllen Ihre Rolle als Betriebsrat im Arbeitsschutz umfassend aus.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 302-11-06 | Datum: 30.11.2027 – 02.12.2027 | Ort: Zwickau (First Inn Zwickau)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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