Psychische Belastung im Blick – Gefährdungsbeurteilung wirksam umsetzen
Sie erleben im betrieblichen Alltag, dass Arbeitsdruck, Stress und Überforderung zunehmen?
- Woran erkenne ich psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung?
- Wie bringe ich konkrete Maßnahmen im Arbeitsschutz auf den Weg?
Inhalt des Seminars
- Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz nach § 89 BetrVG einordnen
- Grundpflichten aus §§ 3, 4 und 5 ArbSchG verstehen
- Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen nutzen
- Stress, Überforderung und psychosoziale Belastungsfaktoren erkennen
- Arbeitszeit, Arbeitsverdichtung, Kommunikation und Führung als Auslöser prüfen
- Ergebnisse aus Fragebogen, Beobachtungsinterview und Analyseworkshop bewerten
- Tätigkeiten und Bereiche für die Beurteilung nachvollziehbar festlegen
- Schutzziele, Maßnahmen und Risikobewertung mitgestalten
- ASA-Sitzungen (§ 11 ASiG), Monatsgespräch (§ 74 BetrVG) und Betriebsbegehung wirksam vorbereiten
Sie gewinnen Wissen rund um psychische Belastungen und füllen Ihre Rolle als Betriebsrat im Arbeitsschutz umfassend aus.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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