Souverän kommunizieren im BEM – sensibel begleiten, klar handeln
Sie begleiten BEM-Gespräche und fragen sich:
- Wie läuft ein BEM-Verfahren vom ersten Kontakt bis zum Gespräch ab?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat und wann ist er beteiligt?
- Was darf gefragt werden, wenn Krankheit, Belastung und Gefühle im Raum stehen?
Inhalt des Seminars
- Das Verfahren und die Ziele des BEM kennen und verstehen (§ 167 SGB IX)
- Mögliche sensible Gesprächssituationen im BEM wahrnehmen
- Sicherheit im sprachlichen Umgang mit sensiblen Themen wie Krankheit und Belastung entwickeln
- Die eigene Rolle im Gespräch klar und unterstützend vertreten
- Vertrauen durch aktives Zuhören und transparente Gesprächsführung aufbauen und entwickeln
- Beschäftigte im BEM-Verfahren empathisch begleiten und Orientierung geben
- Überblick und Verständnis zum „Mensch im Stress“
- Mit dem K4-Kommunikationskonzept Gespräche strukturieren, Orientierung geben und Beschäftigte schützen
- Zulässige sowie unzulässige Fragen sicher unterscheiden und Grenzen setzen
Sie gewinnen Sicherheit für Ihre Rolle im Betrieblichen Eingliederungsmanagement und können Beschäftigte in sensiblen Gesprächen klar, zugewandt und rechtlich unterstützen.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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