Dienstplangestaltung im Gesundheitswesen – für gerechte Arbeitszeiten und verlässliche Planung
Inhalt des Seminars
Ihr rechtliches Fundament: Dienstplanung sicher und gesetzeskonform gestalten
- Personal- und Einsatzplanung: Anforderungen und Spielräume im Gesundheitsbereich
- Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeit: was für Ihre Einrichtung relevant ist
- Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Feiertagsarbeit – rechtlich korrekt einordnen
- Umgang mit Urlaub, Krankheit und Mehrarbeit: Ihre Rechte als Interessenvertretung
Ihre Mitbestimmungskraft: für eine faire und transparente Planungspraxis
- Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplangestaltung wirksam wahrnehmen
- Kontrollrechte strategisch nutzen: Planung und Realität im Abgleich
- Betriebs- oder Dienstvereinbarungen aktiv mitgestalten – passgenau für Ihre Einrichtung
- Grenzen der Mitbestimmung erkennen – und dennoch Einfluss nehmen
Ihr Praxistransfer: Handlungsstärke für den Klinik- und Pflegealltag
- Entwicklung eines Kontrollschemas zur Überprüfung von Dienstplänen
- Erstellung praxisorientierter Textbausteine für Regelungen im Gesundheitswesen
- Erfahrungsaustausch: typische Konfliktfelder und Lösungsansätze im Arbeitsalltag
- Sicherheit gewinnen für Ihre Rolle im Team – mit Fachwissen und überzeugendem Auftreten
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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