Dienstplangestaltung im Krankenhaus – rechtssicher und mitbestimmt
Inhalt des Seminars
Verstehen Sie die Grundlagen der Dienstplangestaltung
- Grundlagen der Personal-, Ausfall- und Einsatzplanung im Klinikbetrieb
- Was regeln EU-Richtlinie, ArbZG und BetrVG konkret zur Arbeitszeit?
- Aktuelle Rechtsprechung zur Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Arbeitsunfähigkeit
- Sonderformen im Klinikalltag: Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden
Nehmen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt wahr
- Ihre Rolle als Betriebsrat bei der Erstellung und Kontrolle von Dienstplänen
- Rechte und Pflichten zur Prüfung von Dienstplänen – wie ein effektives Kontrollschema hilft
- Grenzen der Mitbestimmung rechtlich korrekt einordnen
- Förderliche Regelungen und typische Konfliktfelder erkennen
Gestalten Sie Dienstplanung aktiv mit
- Welche Vereinbarungen sichern Fairness und Verlässlichkeit für das Team?
- Erarbeitung von Textbausteinen für eine eigene Musterbetriebsvereinbarung
- Austausch über bewährte Praxislösungen und rechtssichere Formulierungen
- Konkrete Ansätze zur Umsetzung im eigenen Betrieb
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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