Dienstplangestaltung im Krankenhaus – rechtssicher und mitbestimmt
Sie arbeiten im Betriebsrat eines Krankenhauses und fragen sich:
- Wann darf der Arbeitgeber Dienste, Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anordnen?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Dienstplan, Überstunden und Pausen?
- Wie prüfen wir Ruhezeiten, Nachtarbeit und Urlaub im Dienstplan?
Inhalt des Seminars
- Arbeitszeitgrenzen aus ArbZG, Tarifvertrag und Dienstplan zusammenführen
- Ruhezeiten, Pausen und Ausgleichszeiträume nach § 5 ArbZG einordnen
- Weisungsrecht des Arbeitgebers mit § 106 GewO und § 315 BGB abgleichen
- Dienstplanänderungen, Überstunden und Mehrarbeit mit § 87 BetrVG prüfen
- Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst von regulärer Arbeitszeit unterscheiden
- Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung praxistauglich vorbereiten
- Ausgewogene Möglichkeiten für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Wechselschicht prüfen
- Teilzeit, Schwerbehinderung und Mehrarbeit unter anderem mit § 207 SGB IX beachten
- Umgang mit Krankheit, Kind krank und Urlaub im Dienstplan prüfen
Sie gewinnen Rechtssicherheit bei der Kontrolle von Dienstplänen im Krankenhaus und wissen, wo der Betriebsrat mitbestimmt, prüft und wirksam nachfordern kann.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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