Dienstplangestaltung im Rettungsdienst und Krankentransport
Sie arbeiten als Betriebsrat im Rettungsdienst oder Krankentransport und fragen sich:
- Wie bewerten wir Bereitschaftszeit, Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft richtig?
- Welche Mitbestimmung haben wir bei langen Schichten, Überstunden und Minusstunden?
- Was können wir tun, wenn Beschäftigte kurzfristig aus dem Frei geholt werden sollen?
Inhalt des Seminars
- EU-Arbeitszeitrichtlinie, Arbeitszeitgesetz und betriebliche Praxis kennen und verstehen
- Bereitschaftszeit, Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft unterscheiden
- Lange Schichten, Pausen, Sonn- und Feiertagsarbeit rechtlich prüfen
- Mitbestimmung nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG sicher nutzen
- Überstunden, Minusstunden, Urlaub und Krankheit im Dienstplan nachvollziehbar bewerten
- Ein Kontrollschema für die Dienstplanprüfung im Betriebsrat entwickeln
- Kurzfristige Änderungen und Holen aus dem Frei verbindlich regeln
- Rechtsprechung zu langen Arbeitszeiten und Pausen in die BR-Arbeit einbeziehen
- Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung vorbereiten
Sie gewinnen Sicherheit bei komplexen Dienstplänen und wissen, wie der Betriebsrat Arbeitszeiten im Rettungsdienst aktiv prüft, bewertet und mitgestaltet.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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