Dienstplangestaltung in der ambulanten Altenpflege – für faire Zeiten im fordernden Pflegealltag
Inhalt des Seminars
Das rechtliche Fundament: Arbeitszeitrecht in der ambulanten Pflege souverän anwenden
- Personalplanung, Ausfallmanagement und Einsatzsteuerung praxisnah verstehen
- Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Wochenendarbeit: Was gilt in Pflegeeinrichtungen?
- Schichtdienste, Bereitschaft und Rufbereitschaft rechtlich sauber einordnen
- Urlaub, Krankheit, Minusstunden: Ihre Handlungsoptionen als Interessenvertretung
Ihre Mitbestimmungskraft: Interessenvertretung als Stimme der Beschäftigten
- Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplangestaltung gezielt nutzen
- Kontrollrechte wirksam einsetzen: Wie Sie Planung und Realität abgleichen
- Grenzen der Mitbestimmung kennen – und strategisch umgehen
- Betriebsvereinbarungen mitgestalten: Was wirklich hilft
Praxistransfer: von der Theorie zur konkreten Umsetzung
- Entwicklung eines praxistauglichen Kontrollschemas für Ihre Gremienarbeit
- Textbausteine für eine individuelle Vereinbarung in Pflegeeinrichtungen
- Austausch zu typischen Herausforderungen in der Altenpflege: ambulant und stationär
- Ihre Rolle stärken: Für mehr Planbarkeit, Gerechtigkeit und Sicherheit im Dienstplan
Betriebsräte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Es vermittelt rechtliches Wissen und praktische Werkzeuge, um die Dienstplangestaltung wirksam und im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten. Eine ideale Ergänzung zu den Themen Arbeitszeit, Gesundheitsschutz und Mitbestimmung in der Pflegebranche.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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