Dienstplangestaltung in der ambulanten Altenpflege – für faire Zeiten im fordernden Pflegealltag
Sie arbeiten im Betriebsrat einer ambulanten Pflegeeinrichtung und fragen sich:
- Wie prüfen wir Dienstpläne, Tourenplanung und kurzfristige Änderungen richtig?
- Welche Rechte haben wir bei Schichtdienst, Rufbereitschaft und Wochenendarbeit?
- Wie erreichen wir mehr Planbarkeit für Beschäftigte trotz Personalausfällen?
Inhalt des Seminars
- Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Wochenendarbeit sicher einordnen
- Schichtdienst, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden
- Urlaub, Krankheit und Minusstunden im Dienstplan nachvollziehbar bewerten
- Rechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG nutzen
- Planung und tatsächliche Einsätze miteinander abgleichen
- Grenzen der Mitbestimmung erkennen und Handlungsspielräume im Gremium klären
- Ausfallmanagement und Einsatzsteuerung in der ambulanten Pflege mitgestalten
- Ein Kontrollschema für Dienstpläne und kurzfristige Änderungen nutzen
- Betriebsvereinbarungen für mehr Planbarkeit vorbereiten und verhandeln
Sie gewinnen Sicherheit im Arbeitszeitrecht und wissen, wie der Betriebsrat faire Dienstpläne in der ambulanten Altenpflege wirksam mitgestaltet.
Hinweis: Im gedruckten Seminarplan 2027 ist dieses Seminar aufgrund eines Druckfehlers unter „Seminar-Termin“ nicht korrekt bezeichnet bzw. zugeordnet. Der dort abgedruckte QR- und Webcode führen jedoch auf die korrekte Seminarseite – auch die weiteren abgedruckten Seminarinhalte sind korrekt.
Für den Seminartermin sind die Angaben auf dieser Website maßgeblich.
Betriebsräte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Es vermittelt rechtliches Wissen und praktische Werkzeuge, um die Dienstplangestaltung wirksam und im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten. Eine ideale Ergänzung zu den Themen Arbeitszeit, Gesundheitsschutz und Mitbestimmung in der Pflegebranche.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 406-29-03 | Datum: 19.04.2027 – 22.04.2027 | Ort: Leipzig (Dorint Hotel Leipzig)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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