Dienstplangestaltung in der ambulanten Altenpflege – für faire Zeiten im fordernden Pflegealltag
Sie arbeiten im Betriebsrat einer ambulanten Pflegeeinrichtung und fragen sich:
- Wie prüfen wir Dienstpläne, Tourenplanung und kurzfristige Änderungen richtig?
- Welche Rechte haben wir bei Schichtdienst, Rufbereitschaft und Wochenendarbeit?
- Wie erreichen wir mehr Planbarkeit für Beschäftigte trotz Personalausfällen?
Inhalt des Seminars
- Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Wochenendarbeit sicher einordnen
- Schichtdienst, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden
- Urlaub, Krankheit und Minusstunden im Dienstplan nachvollziehbar bewerten
- Rechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG nutzen
- Planung und tatsächliche Einsätze miteinander abgleichen
- Grenzen der Mitbestimmung erkennen und Handlungsspielräume im Gremium klären
- Ausfallmanagement und Einsatzsteuerung in der ambulanten Pflege mitgestalten
- Ein Kontrollschema für Dienstpläne und kurzfristige Änderungen nutzen
- Betriebsvereinbarungen für mehr Planbarkeit vorbereiten und verhandeln
Sie gewinnen Sicherheit im Arbeitszeitrecht und wissen, wie der Betriebsrat faire Dienstpläne in der ambulanten Altenpflege wirksam mitgestaltet.
Betriebsräte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Es vermittelt rechtliches Wissen und praktische Werkzeuge, um die Dienstplangestaltung wirksam und im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten. Eine ideale Ergänzung zu den Themen Arbeitszeit, Gesundheitsschutz und Mitbestimmung in der Pflegebranche.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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