Personalausfallsysteme – was tun, wenn jemand plötzlich ausfällt?
Inhalt des Seminars
Ihre Handlungssicherheit bei kurzfristigem Personalausfall
- Personalausfallplanung vs. langfristige Personalplanung – realistisch und flexibel
- Einsatzplanung: Instrumente zur fairen Verteilung von Belastung
- Rechtsrahmen zur Arbeitszeitgestaltung: ArbZG, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung
- Weisungsrecht des Arbeitgebers und Grenzen der Zumutbarkeit
Mitbestimmungsmöglichkeiten beim Aufbau eines Personalausfallsystems
- Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanung und kurzfristigen Änderungen (§ 87 BetrVG)
- Vorstellung und Bewertung typischer Ausfalllösungen: Reservedienste, Rufbereitschaft, Joker- und „Sternchen“-Dienste, Personalpool
- Überplanung und Anreizsysteme (z. B. Bonusregelungen)
- Chancen und Risiken aus arbeitsrechtlicher und vergütungsrechtlicher Sicht
- Strategien zur Durchsetzung fairer Regelungen – gemeinsam mit dem Arbeitgeber
Durch Betriebsvereinbarungen aktiv mitgestalten
- Eckpunkte für rechtssichere und praxistaugliche Regelungen
- Textbausteine und Musterformulierungen für Ausfallregelungen
- Transparente Verfahren zur Dienstplanänderung
- Beteiligung der Beschäftigten stärken – für mehr Akzeptanz und Gerechtigkeit
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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