Arbeitsschutz mit Wirkung – Mitbestimmung für gesunde Arbeitsplätze
Inhalt des Seminars
Mitbestimmungsrechte im betrieblichen Arbeitsschutzsystem
- Rechte und Aufgaben nach BetrVG, ArbSchG, ASiG und ArbStättV verstehen und einordnen
- Zusammenarbeit mit betrieblichen Partnern im Arbeitsschutz nach § 89 BetrVG
- Mitbestimmung im Rahmen von § 87 BetrVG: mitgestalten statt nur mitwirken
- Beteiligung an Maßnahmen nach § 11 ASiG – von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung
Handlungskompetenz bei Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
- Erstellung und Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen – auch im Kontext von BetrSichV und ArbStättV
- Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage für Schulungen und Unterweisungen nutzen
- Richtiger Umgang mit Gefährdungsanzeigen gemäß § 16 ArbSchG
- Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes beantragen und durchsetzen
Praxisnahe Umsetzung im Gremium
- Checklisten und Beurteilungsinstrumente sicher anwenden
- Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten effektiv gestalten
- Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz verstehen und nutzen
- Strukturen für ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem im Unternehmen mitentwickeln

2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 301-37-13 | Datum: 09.06.2026 – 11.06.2026 | Ort: Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
Seminar-Nr.: 301-29-14 | Datum: 24.11.2026 – 26.11.2026 | Ort: Leipzig (Dorint Hotel Leipzig)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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