Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern
Wenn Beschäftigte lange oder wiederholt krank sind, ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) mehr als nur gesetzliche Pflicht – es ist eine Chance zur Rückkehr, zur Prävention und zur Bindung ans Unternehmen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Interessenvertretung ein faires, rechtssicheres und wirksames BEM mitgestalten – von der Vorbereitung bis zur Umsetzung.
Inhalt des Seminars
Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen kennen
- Einzelfallmanagement nach § 167 SGB IX – was genau verlangt das Gesetz?
- BEM, Arbeitsunfähigkeit und Kündigung im rechtlichen Zusammenhang
- Stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V sicher anwenden
- Aufbau, Beteiligte und Ablauf eines rechtssicheren BEM
Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte im Verfahren
- Ihre Rolle im BEM – rechtliche Stellung und praktische Gestaltungsspielräume
- Arbeitsplatzanalysen und Gefährdungsbeurteilungen als wichtige Werkzeuge
- Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung –
- so nehmen Sie aktiv Einfluss
- BEM als Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Führen Sie Gespräche mit Klarheit und Fingerspitzengefühl
- Was darf gefragt werden – und wo sind die Grenzen?
- Interventionsmöglichkeiten in schwierigen Gesprächssituationen
- Krankenrückkehrgespräche und ihre Abgrenzung zum BEM
- Unterstützung durch externe Stellen wie Reha-Träger oder Integrationsamt
Setzen Sie BEM nachhaltig im Betrieb um
- Nutzen des BEM verständlich kommunizieren – für Belegschaft und Geschäftsleitung
- Eckpunkte einer wirksamen Betriebs- oder Dienstvereinbarung entwickeln
- Fallbeispiele, Mustertexte und Praxistipps für Ihre Umsetzung im Unternehmen

2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 306-42-12 | Datum: 03.11.2026 – 05.11.2026 | Ort: Zeulenroda (Bio-Seehotel Zeulenroda)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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