Mobbing und sexuelle Belästigung – erkennen und wirksam handeln
Inhalt des Seminars
Rechtliche Grundlagen und Abgrenzungen
- Was schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) konkret?
- Abgrenzung: Wann handelt es sich um Mobbing, wann um einen „normalen“ Konflikt?
- Formen sexueller Belästigung – wo ist die Grenze?
- Beweislast, Unterlassungsansprüche, arbeitsrechtliche Konsequenzen
Auswirkungen auf Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
- Zusammenhang zwischen Mobbing, Stress und Arbeitsunfähigkeit
- Auswirkungen auf das Gesamtsystem Mensch – körperlich, psychisch, sozial
- Rolle von Führungskräften: Verantwortung erkennen und benennen
- Handlungsmöglichkeiten für betroffene Personen
Handlungsmöglichkeiten im Gremium
- Beratungsgespräche kompetent und empathisch führen
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing und sexuelle Belästigung
- Beispiele für Maßnahmen und innerbetriebliche Interventionswege
- Kurzanalyse typischer Fallkonstellationen aus der Praxis

Mitglieder von Betriebsrat, Personalrat oder anderer Interessenvertretungen, die kompetent auf Mobbing- oder Belästigungsvorwürfe reagieren und präventive Maßnahmen im Betrieb unterstützen möchten. Besonders geeignet für Gremien mit beratender Funktion oder Verantwortlichen für Gesundheitsschutz und Konfliktbearbeitung.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 304-42-12 | Datum: 08.09.2026 – 09.09.2026 | Ort: Zeulenroda (Bio-Seehotel Zeulenroda)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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