Betriebsverfassungsrecht Teil 2: Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und bei Kündigung
Sie arbeiten im Betriebsrat und fragen sich:
- Wann muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bei Einstellungen, Versetzungen oder Eingruppierungen beteiligen?
- Welche Fristen gelten, wenn das Gremium einer Maßnahme zustimmen oder widersprechen soll?
- Wie reagieren wir richtig, wenn eine Kündigung oder Änderungskündigung auf dem Tisch liegt?
Inhalt des Seminars
- Personalplanung gemäß § 92 BetrVG verstehen und eigene Fragen gezielt stellen
- Freie Stellen, Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätze aus BR-Sicht prüfen
- Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG einordnen und faire Verfahren fördern
- Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen und Umgruppierungen nach § 99 BetrVG erkennen
- Informationen des Arbeitgebers prüfen und fehlende Angaben klar einfordern
- Fristen sicher berechnen, Beschlüsse ordnungsgemäß fassen sowie Zustimmungen begründet verweigern
- Anhörungen des Betriebsrates gemäß § 102 BetrVG Schritt für Schritt prüfen
- Bedenken und Widersprüche klar, konkret und fristgerecht vorbringen
- Besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderten, Schwangeren und BR-Mitgliedern anwenden
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit personellen Einzelmaßnahmen und wissen, wie der Betriebsrat seine Rechte wirksam einsetzt.
Betriebsratsmitglieder, die ihre Kenntnisse im Bereich personeller Einzelmaßnahmen systematisch ausbauen möchten. Ideal als Vertiefung nach dem Grundlagenseminar „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 104-37-71 | Datum: 01.12.2026 – 03.12.2026 | Ort: Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
Seminar-Nr.: 104-37-72 | Datum: 19.01.2027 – 21.01.2027 | Ort: Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
Seminar-Nr.: 104-11-73 | Datum: 20.04.2027 – 22.04.2027 | Ort: Zwickau (First Inn Zwickau)
Seminar-Nr.: 104-02-74 | Datum: 07.09.2027 – 09.09.2027 | Ort: Dresden (Hotel Dresden Neustadt)
Seminar-Nr.: 104-22-76 | Datum: 23.11.2027 – 25.11.2027 | Ort: Erfurt (Dorint Hotel am Dom Erfurt)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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