Straftaten gegen das Betriebsverfassungsgesetz
Inhalt des Seminars
Rechtliche Sicherheit im Umgang mit Geheimnissen
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Was darf weitergegeben werden – und was nicht?
- Schweigepflichten nach §§ 79, 82 Abs. 2 und § 99 BetrVG im Überblick
- Rechtsfolgen bei Verstößen – persönliche und kollektive Risiken für Betriebsräte
- Handlungssicherheit im Spannungsfeld zwischen Informationspflicht und Vertraulichkeit
Abwehrrechte gegen rechtswidrige Einflussnahme
- Straftatbestände nach § 119 BetrVG: Behinderung, Benachteiligung, Begünstigung
- Mobbing gegen Betriebsratsmitglieder – rechtlich einschätzen und gezielt begegnen
- „In vier Wochen betriebsratsfrei“ – Strategien gegen arbeitgeberseitige Einschüchterung
- Legitime Mittel der Gegenwehr: Handlungsspielräume ausschöpfen
Ihr rechtliches Know-how bei Ordnungswidrigkeiten
- Grobe Pflichtverletzungen nach § 23 BetrVG: Rechte des Gremiums wahren
- Informationspflichten der Arbeitgeber gemäß § 121 BetrVG: Was tun bei Verstößen?
- Verfahren vor dem Arbeitsgericht bei Verweigerung der Zusammenarbeit
- Bußgeldregelungen im Betriebsverfassungsrecht verstehen und durchsetzen
Betriebsratsmitglieder, die sich rechtlich absichern und aktiv gegen rechtswidrige Einschränkungen ihrer Arbeit wehren möchten. Besonders geeignet für Gremien mit herausfordernden Arbeitgeberbeziehungen oder zur Vorbereitung auf rechtliche Auseinandersetzungen. Ergänzend empfehlen wir Seminare zur Rechtsdurchsetzung und zum Umgang mit Konflikten im Betrieb.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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