Datenschutz Teil 2: Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte – Aufbauwissen für die Praxis
Sie kennen die Grundlagen des Datenschutzes und wollen im Betriebsrat weiterarbeiten.
- Welche Beschäftigtendaten darf der Arbeitgeber verarbeiten?
- Wann muss der Betriebsrat bei Überwachung und IT-Systemen mitbestimmen?
- Wie entsteht eine Betriebsvereinbarung, die im Betrieb wirklich trägt?
Inhalt des Seminars
- Grundsätze aus Art. 5 DSGVO verständlich anwenden
- Einwilligungen prüfen und Rechte der Beschäftigten schützen
- § 26 BDSG im Arbeitsalltag sicher einordnen
- Überwachung von Leistung und Verhalten rechtlich prüfen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG erkennen
- Mit Datenschutzbeauftragtem und Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten
- Von der Idee zur Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG
- Geltungsbereich, Inhalte und Grenzen verständlich regeln
- Sachverständige auf Grundlage von § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gezielt einbeziehen
Sie gewinnen Sicherheit im Arbeitnehmerdatenschutz und erkennen, wo der Betriebsrat handeln muss.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 502-37-09 | Datum: 19.05.2027 – 21.05.2027 | Ort: Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

Themen die Sie vielleicht auch interessieren

Datenschutz & Digitalisierung

Personalrat

Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Aktuelle Seminarempfehlungen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern
Wie Sie Beschäftigte bei Arbeitsunfähigkeit begleiten und das BEM im Betrieb wirksam mitgestalten

Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher
Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

Sicher auftreten, überzeugend reden – Ihre Stimme zählt!
Wirksam sprechen – mit Vorgesetzen, Mitarbeitenden und in größeren Versammlungen


