Datenschutz Teil 2: Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte – Aufbauwissen für die Praxis
Sie kennen die Grundlagen des Datenschutzes und wollen im Betriebsrat weiterarbeiten.
- Welche Beschäftigtendaten darf der Arbeitgeber verarbeiten?
- Wann muss der Betriebsrat bei Überwachung und IT-Systemen mitbestimmen?
- Wie entsteht eine Betriebsvereinbarung, die im Betrieb wirklich trägt?
Inhalt des Seminars
- Grundsätze aus Art. 5 DSGVO verständlich anwenden
- Einwilligungen prüfen und Rechte der Beschäftigten schützen
- § 26 BDSG im Arbeitsalltag sicher einordnen
- Überwachung von Leistung und Verhalten rechtlich prüfen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG erkennen
- Mit Datenschutzbeauftragtem und Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten
- Von der Idee zur Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG
- Geltungsbereich, Inhalte und Grenzen verständlich regeln
- Sachverständige auf Grundlage von § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gezielt einbeziehen
Sie gewinnen Sicherheit im Arbeitnehmerdatenschutz und erkennen, wo der Betriebsrat handeln muss.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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