Datenschutz Teil 4: Whistleblowing im Betrieb – schützen, begleiten, mitbestimmen
Inhalt des Seminars
Lernen Sie das neue Hinweisgeberschutzgesetz sicher kennen
- Was regelt das HinSchG konkret – und was bedeutet das für die Praxis?
- Wann dürfen Hinweise intern oder an die Öffentlichkeit weitergegeben werden?
- Meinungsfreiheit gegen Loyalitätspflicht – rechtliche Abwägungen verstehen
- Schutzmechanismen und Risiken für Whistleblower – was ist arbeitsrechtlich zu beachten?
Nutzen Sie Ihre Rolle als Interessenvertretung aktiv
- Mitbestimmung und Initiativrecht bei Einführung von Hinweisgebersystemen
- Beteiligung an internen Meldestellen, Richtlinien und Verfahren
- Compliance im Betrieb rechtssicher mitgestalten
- Beteiligungsrechte bei der Auswahl und Einführung technischer Systeme (z. B. E-Mail, Hotline, Online-Plattform)
Gestalten Sie eine Betriebsvereinbarung zum Whistleblowing
- Eckpunkte für eine tragfähige Vereinbarung entwickeln
- Vertraulichkeit, Anonymität und Nachverfolgung rechtlich korrekt regeln
- Interessen der Beschäftigten wahren – ohne das Unternehmen zu gefährden
- Praxisnahe Textbausteine und Umsetzungsbeispiele für Ihr Gremium
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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